Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
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http://www.jura-rep.de/KurseKiss/Kurs04_Woche07_FamR.pptx
I. Überblick über das FamilienR. II. Examensrelevante Themen (sämtlich „im Überblick“):. 1. Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen: §§ 1353 – 1362 BGB. 2. Der gesetzliche Güterstand: ... 1629, 1643, 1664, 1795, 1821, 1822 BGB. FamilienR. 7. Woche ... 1360b
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/2/2_500_6_34_1/Angaben_zu_Unterhaltsanspru...
... und 1360b BGB. 2. gegenüber der getrennt lebenden Lebenspartnerin/dem getrennt lebenden Lebenspartner gem. §§ 2 und 5 LPartG. 3. gegenüber dem geschiedenen Ehegatten gem. §§ 1570 bis 1586b und 1609 BGB. 4. gegen der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Familienrecht-1297-1588-LPartG...
1360b 3; persönlicher Geltungsbereich 1360b. 4; präkludierte Ansprüche 1360b 4; Rechts- folgen 1360b 8; unterhaltsartige Leistungen. 1360b 5; Vermutung 1360b 8; Wesen der. Vorschrift 1360b 2; Widerlegung der Vermu- tung 1360b 9 ff.; Zuständigkeit 1360b 1
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-2-RepFamErbR/FamErbR-5H...
Aber: § 1598a Abs. 1 Nr. 1 BGB gewährt dem Mann, der (z.B. nach § 1592 Nr. 1 BGB) als Vater gilt, einen Anspruch auf Durchführung eines Gentests. Th. Rüfner. Winter 2012/13. 3. Repetitorium Familien und Erbrecht (5). Unterhaltstatbestände. • Unterhalt un
http://www.uni-giessen.de/~g11100/FamRTeil2.pdf
Die 17jährige F erwartet ein Kind. Da F und ihr 18-jähriger Freund M,. Erzeuger des Kindes, ohnehin heiraten wollen, entschließen sie sich schon jetzt zur Trauung. Die Eltern der F haben Bedenken: F leide an einer krankheitsbedingten Geistesstörung und ü
http://www.sebastianmock.de/.cm4all/iproc.php/Teil%20III%20-%20Wirkungen%20der%...
Ausgestaltung der Ehe als privates Rechtsverhältnis → kein gesetzliches Leitbild für die Ausgestaltung. (anders aber bei sonstigen „Organisationsformen“). • Reproduktionsgedanke nicht mehr Bestandteil der Ehe. (z.Bsp. nur 45% aller Ehepaare mit Kindern).
http://www.ra-bier.de/pdf_familienrecht/Gemeinsamer%20Mietvertrag.pdf
Dies stellt der in. § 1361 Abs. 4 BGB enthaltene Verweis auf die Vorschrift des § 1360b BGB klar. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist eine eindeutige Regelung anzuraten. Ist diese nicht getroffen und widerspricht der Unterhaltsberechtigte einer vor
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Zuvielleistung
1360b Zuvielleistung. Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
https://openjur.de/g/bgb/1360b.html
1360b Zuvielleistung →. Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1360b gilt auch für den Trennungsunterhalt (§ 1361 IV 4), nicht beim nachehelichen Unterhalt (Celle NJW 74, 504 [OLG Celle 25.10.1973 - 16 U 87/73]; Wohlfahrt FamRZ 01, 1185). Eine nach § 1360b nicht zu erstattende Leistung kann jedoch als Vorausempfang
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93090.htm
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
https://www.brennecke-partner.de/1360b-BGB-Zuvielleistung_61990
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt so ist im Zweifel anzunehmen dass er nicht beabsichtigt von dem an.