§ 1360b BGB, Zuvielleistung
Paragraph 1360b Bürgerliches Gesetzbuch

Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.


Benachbarte Paragraphen


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http://www.jura-rep.de/KurseKiss/Kurs04_Woche07_FamR.pptx
I. Überblick über das FamilienR. II. Examensrelevante Themen (sämtlich „im Überblick“):. 1. Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen: §§ 1353 – 1362 BGB. 2. Der gesetzliche Güterstand: ... 1629, 1643, 1664, 1795, 1821, 1822 BGB. FamilienR. 7. Woche ... 1360b


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Anlage Unterhaltsanspruch

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... und 1360b BGB. 2. gegenüber der getrennt lebenden Lebenspartnerin/dem getrennt lebenden Lebenspartner gem. §§ 2 und 5 LPartG. 3. gegenüber dem geschiedenen Ehegatten gem. §§ 1570 bis 1586b und 1609 BGB. 4. gegen der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner


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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 7 ...

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1360b 3; persönlicher Geltungsbereich 1360b. 4; präkludierte Ansprüche 1360b 4; Rechts- folgen 1360b 8; unterhaltsartige Leistungen. 1360b 5; Vermutung 1360b 8; Wesen der. Vorschrift 1360b 2; Widerlegung der Vermu- tung 1360b 9 ff.; Zuständigkeit 1360b 1

Vorlesung am 17. Oktober 2012 Einführung und Überblick - Uni Trier

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Aber: § 1598a Abs. 1 Nr. 1 BGB gewährt dem Mann, der (z.B. nach § 1592 Nr. 1 BGB) als Vater gilt, einen Anspruch auf Durchführung eines Gentests. Th. Rüfner. Winter 2012/13. 3. Repetitorium Familien und Erbrecht (5). Unterhaltstatbestände. • Unterhalt un

§ 4 Eheschließung (§§ 1303-1312 BGB) I. Grundlagen und Terminologie

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Die 17jährige F erwartet ein Kind. Da F und ihr 18-jähriger Freund M,. Erzeuger des Kindes, ohnehin heiraten wollen, entschließen sie sich schon jetzt zur Trauung. Die Eltern der F haben Bedenken: F leide an einer krankheitsbedingten Geistesstörung und ü

Teil III - Wirkungen der Ehe

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Ausgestaltung der Ehe als privates Rechtsverhältnis → kein gesetzliches Leitbild für die Ausgestaltung. (anders aber bei sonstigen „Organisationsformen“). • Reproduktionsgedanke nicht mehr Bestandteil der Ehe. (z.Bsp. nur 45% aller Ehepaare mit Kindern).

Gemeinsamer Mietvertrag/ Haftung für Mietzinsverbindlichkeiten ...

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Dies stellt der in. § 1361 Abs. 4 BGB enthaltene Verweis auf die Vorschrift des § 1360b BGB klar. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist eine eindeutige Regelung anzuraten. Ist diese nicht getroffen und widerspricht der Unterhaltsberechtigte einer vor


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1360b BGB –Zuvielleistung– im frei verfügbaren ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Zuvielleistung
1360b Zuvielleistung. Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.

§ 1360b BGB - Zuvielleistung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1360b.html
1360b Zuvielleistung →. Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1360b - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1360b gilt auch für den Trennungsunterhalt (§ 1361 IV 4), nicht beim nachehelichen Unterhalt (Celle NJW 74, 504 [OLG Celle 25.10.1973 - 16 U 87/73]; Wohlfahrt FamRZ 01, 1185). Eine nach § 1360b nicht zu erstattende Leistung kann jedoch als Vorausempfang

§ 1360b BGB Zuvielleistung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93090.htm
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.

.§ 1360b BGB Zuvielleistung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1360b-BGB-Zuvielleistung_61990
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt so ist im Zweifel anzunehmen dass er nicht beabsichtigt von dem an.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 5: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen › § 1360b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1360b BGB
    § 1360b Abs. 1 BGB oder § 1360b Abs. I BGB

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