(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.
(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.
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http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte hat gegen den wirtschaftlich stärkeren Ehegatten einen Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt, § 1361 Abs. 1 BGB. Anspruchsberechtigt ist damit derjenige Ehegatte, der sich mit seinen Eigenmitteln nicht angemessen ver
http://www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/F3_P_1361b_BGB_eAO_0.doc
1361 b BGB. F3. Die Formulare zur Beantragung zivilrechtlichen Schutzes nach dem Gewaltschutzgesetz für Frauen dürfen für gerichtliche Anträge uneingeschränkt genutzt werden. Eine Verbreitung und Veröffentlichung in Print- und elektronischen Medien – auc
https://www.eh-freiburg.de/inc/template/ehfreiburg/de/Pdf/hochschule/personalve...
1361b BGB: Wohnungszuweisung: Voraussetzung, dass beide getrennt. leben wollen UND „schwere Härtesituation“ (z.B. bei häuslicher. Gewalt, sex. Missbrauch der Kinder) besteht und: Ehewohnung kann auch nur zum Teil zugewiesen werden. § 3 Hausratsverordung:
https://www.ash-berlin.eu/vanilla/hsl/docs/3674/loesungfallunterhalt2.doc
Für die Zeit nach der Scheidung könnte Martina ein Unterhaltsanspruch gegen Karl aus §§ 1569, 1573 Abs. 1 BGB zustehen. ... 1361 Abs. 1 zu. Dieser richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten. Karl hat Martina auf der Grundlage seines Gehalts
http://www.ra-bier.de/pdf_familienrecht/Trennungsunterhalt.pdf
1361 BGB bestimmt: „Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der. Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.“ Der Trennungsunterhalt ist ger
http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
Trennungsunterhalt, § 1361 BGB. Hausratsverteilung und Ehewohnung bei Getrenntleben, §§ 1361a,. 1361b BGB. Trennungsunterhalt, § 1361 BGB. Unterscheiden: Familien-, Trennungs- Geschiedenenunterhalt. Rechtlich selbständige Ansprüche. Anspruch auf Trennung
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
sungsansprüche aus §§ 1361a, 1361b BGB, deren Dauer allerdings auf die Dauer des Ge- trenntlebens beschränkt ist. 2. Getrenntleben und Ehescheidung. Darüber hinaus kommt es für das Vorliegen der Ehescheidungsvoraussetzungen entscheidend darauf an, ab wan
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3a8dbff6-d839-4457-bd5e-e7e83fd96de3/11256.pdf
30.04.2002 - BGB §§ 1361b, 535, 741 ff. Nutzungsvereinbarung der Eheleute über Ehewohnung bei Trennung. I. Sachverhalt. Eheleute sind Miteigentümer ihres Familienwohnheims je zur Hälfte. Die Ehefrau ist aus dem Anwesen ausgezogen, der Ehemann bewohnt das
https://forum-familienrecht.de/files/media/forum-familienrecht/downloads/2007/F...
Der BGH hatte in dem zitierten Urt. v. 12.4.20061 u.a. aus- geführt, dass der seinen minderjährigen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtige Elternteil während des Bezuges von. Erziehungsgeld, d.h. während der ersten zwei Lebensjahre seit. Geburt d
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31.05.2010 - 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben. (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Au
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Unterhalt-bei-Getrenntleben
1361 Unterhalt bei Getrenntleben. (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Die_Wohnungszuweisung_nach_1361...
27.06.2016 - Nach § 1361b BGB kann ein vom anderen Ehegatten getrennt lebender Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Eheg
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20.05.2016 - Verlangt werden kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 1361 BGB der nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessene Unterhalt. Der Begriff des angemessenen Unterhalts umfasst auch die Kontroll
https://www.wernitznig.de/ehe-und-familienrecht/unterhaltsrecht-zwischen-ehegat...
2. Arten des Ehegattenunterhalts. Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zählen neben dem Familienunterhalt nach § 1360 BGB vor allem der Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB sowie der nacheheliche Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB.