§ 1360a BGB, Umfang der Unterhaltspflicht
Paragraph 1360a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.


(2) Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen.


(3) Die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 sind entsprechend anzuwenden.


(4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist.


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Unterhalt zwischen Ehegatten - LEXTEAM

http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
2. Arten des Ehegattenunterhalts. Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zählen neben dem Familienunterhalt nach § 1360 BGB vor allem der Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB sowie der nacheheliche Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB.


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SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/10D20.pdf
und 3 ZPO) zu zahlen. Denn dem Kläger stehe, so das Verwaltungsgericht, gegen seinen. Vater ein Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 Satz 1. BGB zu. Dies hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Aufgrund der der ausdrü

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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23.03.2006 - dings leistet der erwerbstätige Ehegatte nicht selten den nach § 1360a Abs. 2 des. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschuldeten Beitrag zum Familienunterhalt. („Wirtschaftsgeld“ und „Taschengeld“ für den anderen Ehegatten) weder unauf- geford

Urteil Amtsgericht Bremen, 8 1360 a Abs. 4 BGB Keine Verpflichtung ...

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Amtsgericht Bremen, 8 1360 a Abs. 4 BGB. Keine Verpflichtung zur Rückzahlung des. Prozeßkostenvorschusses. AG Bremen, Urteil vom 16.07.2001, 61 F 243/01, rkr. Zum Sachverhalt: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Der Klä- ger fordert von der Beklagten

A. Allgemeines Familienrecht WiSe 2015/2016 § 5 Die Schlüsselgewalt

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Hammer Leitlinien 2010 - Oberlandesgericht Hamm

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01.01.2010 - Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB den pauschalen Mindestbedarfssatz von 1.050. € (Nr. 22.3), so ist die Ersparnis aus der gemeinsamen Haushaltsführung beim Selbstbehalt des Pflichtigen zu berücksichtigen. 21.3.4. Für den Selbstbehalt


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Kommentierung zu § 1360a BGB –Umfang der Unterhaltspflicht– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Umfang-der-Unterhaltspflicht
1360a Umfang der Unterhaltspflicht. (1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Leben

Kommentierung zu § 1360 BGB –Verpflichtung zum Familienunterhalt ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Verpflichtung-zum-Familienun...
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Verfahrenskostenvorschuss: Ausführungen gehören zum VKH-Antrag ...

https://www.familienrecht.de/verfahren/ausfuehrungen-anspruch-verfahrenskostenv...
Zum einsetzbaren Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO zählt auch ein realisierbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenvorschuss) gegen den anderen Ehegatten gem. § 1360a Abs. 4 BGB. Deshalb muss der Antragsteller in

BGB § 1360, 1360a - Gesetzesmaterialien

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/BGB-Familienun...
Gesetz zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB. Aus dem Gesetzentwurf: Im April 1997 war in Deutschland in ca. 31 % der Ehen nur einer der Ehegatten erwerbstätig. Dabei handelte es sich in ca. 79 % der Fälle um den Ehemann. In diesen Zahlen sind die Ehepaare

BGB § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1360a/
1360a Umfang der Unterhaltspflicht. (1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Leben


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 5: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen › § 1360a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1360a BGB
    § 1360a Abs. 1 BGB oder § 1360a Abs. I BGB
    § 1360a Abs. 2 BGB oder § 1360a Abs. II BGB
    § 1360a Abs. 3 BGB oder § 1360a Abs. III BGB
    § 1360a Abs. 4 BGB oder § 1360a Abs. IV BGB

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