§ 1360 BGB, Verpflichtung zum Familienunterhalt
Paragraph 1360 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.


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Anlage Unterhaltsanspruch

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... und 1360b BGB. 2. gegenüber der getrennt lebenden Lebenspartnerin/dem getrennt lebenden Lebenspartner gem. §§ 2 und 5 LPartG. 3. gegenüber dem geschiedenen Ehegatten gem. §§ 1570 bis 1586b und 1609 BGB. 4. gegen der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner

Unterhalt zwischen Ehegatten - LEXTEAM

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2. Arten des Ehegattenunterhalts. Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zählen neben dem Familienunterhalt nach § 1360 BGB vor allem der Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB sowie der nacheheliche Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB.

Unterhaltspflicht Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom ...

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BGB), Ehegatten (§§ 1360, 1361 und 1569 ff. BGB) und Lebenspartnern (§§ 12, 16 → Lebenspartnerschaftsgesetz [LPartG]) ist gegenseitig. Die U. des Vaters gegenüber der nicht mit ihm verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt ist einseitig und beginnt sech


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Vorlesung am 17. Oktober 2012 Einführung und Überblick - Uni Trier

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Winter 2012/13. 4. Repetitorium Familien und Erbrecht (2). Ehelicher Unterhalt. • §§ 1360, 1360a und 1360b: Unterhalt während des ehelichen. Zusammenlebens. – § 1360 S. 2 BGB: Erfüllung der. Unterhaltspflicht durch Arbeit im. Haushalt. • §§ 1361, 1361a u

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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23.03.2006 - dings leistet der erwerbstätige Ehegatte nicht selten den nach § 1360a Abs. 2 des. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschuldeten Beitrag zum Familienunterhalt. („Wirtschaftsgeld“ und „Taschengeld“ für den anderen Ehegatten) weder unauf- geford

Ehegatten haften vorrangig für einander – Kinder erst sekundär ... - IWW

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Wie ist die Rechtslage zu beurteilen? 3. allgemein zum anspruch auf Familienunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eltern, die miteinander verheiratet sind, einan- der verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie ange- messen zu un

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lichen Unterhalt und zum Versorgungsausgleich enthalten. b) Lebenspartnerschaftsunterhalt. §5 LPartG in der Fassung des Überarbeitungsgesetzes entspricht völlig der Parallelvorschrift des § 1360 BGB (Palandt/Brudermüller,. § 5 LPartG Rdnr. 1). Zu beachte


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Kommentierung zu § 1360 BGB –Verpflichtung zum Familienunterhalt ...

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1360 - Haufe

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Gesetz zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB. Aus dem Gesetzentwurf: Im April 1997 war in Deutschland in ca. 31 % der Ehen nur einer der Ehegatten erwerbstätig. Dabei handelte es sich in ca. 79 % der Fälle um den Ehemann. In diesen Zahlen sind die Ehepaare

§ 1360 BGB - Verpflichtung zum Familienunterhalt - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1360.html
1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt →. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung,


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 5: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen › § 1360

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1360 BGB
    § 1360 Abs. 1 BGB oder § 1360 Abs. I BGB

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