Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.
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http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/2/2_500_6_34_1/Angaben_zu_Unterhaltsanspru...
... und 1360b BGB. 2. gegenüber der getrennt lebenden Lebenspartnerin/dem getrennt lebenden Lebenspartner gem. §§ 2 und 5 LPartG. 3. gegenüber dem geschiedenen Ehegatten gem. §§ 1570 bis 1586b und 1609 BGB. 4. gegen der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner
http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
2. Arten des Ehegattenunterhalts. Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zählen neben dem Familienunterhalt nach § 1360 BGB vor allem der Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB sowie der nacheheliche Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB.
http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
BGB), Ehegatten (§§ 1360, 1361 und 1569 ff. BGB) und Lebenspartnern (§§ 12, 16 → Lebenspartnerschaftsgesetz [LPartG]) ist gegenseitig. Die U. des Vaters gegenüber der nicht mit ihm verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt ist einseitig und beginnt sech
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-2-RepFamErbR/FamErbR-2H...
Winter 2012/13. 4. Repetitorium Familien und Erbrecht (2). Ehelicher Unterhalt. • §§ 1360, 1360a und 1360b: Unterhalt während des ehelichen. Zusammenlebens. – § 1360 S. 2 BGB: Erfüllung der. Unterhaltspflicht durch Arbeit im. Haushalt. • §§ 1361, 1361a u
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/010/1601026.pdf
23.03.2006 - dings leistet der erwerbstätige Ehegatte nicht selten den nach § 1360a Abs. 2 des. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschuldeten Beitrag zum Familienunterhalt. („Wirtschaftsgeld“ und „Taschengeld“ für den anderen Ehegatten) weder unauf- geford
https://www.iww.de/sr/elternunterhalt/familienunterhalt-ehegatten-haften-vorran...
Wie ist die Rechtslage zu beurteilen? 3. allgemein zum anspruch auf Familienunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eltern, die miteinander verheiratet sind, einan- der verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie ange- messen zu un
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
www.jura.uni-augsburg.de/fakultaet/ lehrstuehle/gomille/. A. Allgemeines. I. Die Arten des familienrechtlichen Unterhalts. Das BGB normiert insgesamt fünf Arten von familienrechtlichem Unterhalt: • Familienunterhalt gem. § 1360 BGB. • Trennungsunterhalt
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Langenfeld-Ehevertrag-Scheidungsvere...
lichen Unterhalt und zum Versorgungsausgleich enthalten. b) Lebenspartnerschaftsunterhalt. §5 LPartG in der Fassung des Überarbeitungsgesetzes entspricht völlig der Parallelvorschrift des § 1360 BGB (Palandt/Brudermüller,. § 5 LPartG Rdnr. 1). Zu beachte
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-5/Verpflichtung-zum-Familienun...
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizu
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt de
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93088.htm
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum.
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/BGB-Familienun...
Gesetz zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB. Aus dem Gesetzentwurf: Im April 1997 war in Deutschland in ca. 31 % der Ehen nur einer der Ehegatten erwerbstätig. Dabei handelte es sich in ca. 79 % der Fälle um den Ehemann. In diesen Zahlen sind die Ehepaare
https://openjur.de/g/bgb/1360.html
1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt →. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung,