§ 1059d BGB, Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
Paragraph 1059d Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e, 567a und 567b entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - C. Visser Info

http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ( Rentenreformgesetz 1999) vom 16.12.1997


PDF Dokumente zum Paragraphen

Keine Übertragbarkeit beschränkter persönlicher ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-01183?all=False
20.11.2012 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind nicht übertragbar (§ 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ausnahmen bestehen, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zusteht. E

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), ...... 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertrag

BWNotZ 4/2007 - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-4-2007.pdf
1059 a Abs. 1. BGB ). Aus dem Gesetz lasse sich damit nicht ableiten, dass eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person immer zeitlich beschränkt sein müsse.27. Schmenger · Dienstbarkeiten. BWNotZ 4/07. 15 vgl. Palandt/B

und Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt?

http://www.steuerberaterverein.de/images/Dokumente/Fall_3_Niemeyer_Skript.pdf
in § 566 BGB der Nießbraucher Vermieter bzw. Verpächter bleibt12. Zur. Begründung wird auf die analoge Anwendung von § 1059d BGB verwie- sen13. Da im Urteilssachverhalt der gesamte Gewerbebetrieb ausschließlich aus der Verpachtungstätigkeit bestand, ist

Fachzeitschrift "Gewerbemiete und Teileigentum" (GuT) - Prewest

http://www.prewest.de/fileadmin/Redaktion/PDF/GuT_Heft_05_2002_S.097-128.pdf
(vgl. im übrigen §§ 1059a bis 1059d BGB, die entsprechend. Anwendung finden). e. Erlöschen. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit richtet sich nach den all- gemeinen Bestimmungen über den Untergang von Rechten an Grundstücken. Hier sind zu unterscheiden der


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1059d BGB –Miet- und Pachtverhältnisse bei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Miet-und-Pacht...
1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs. Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die

§ 1059e BGB, Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1059e
Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend. § 1059d BGB, Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des…

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059d – Miet- und ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059d – Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059d – Miet- und. Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstüc

BGB § 1059 Unübertragbarkeit, Überlassung der Ausübung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1059/
20.07.2017 - ... 1059 Unübertragbarkeit, Überlassung der Ausübung · § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft · § 1059b Unpfändbarkeit · § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs · § 1059d Miet- und P

.§ 1059 BGB Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

https://www.brennecke-partner.de/1059-BGB-Unuebertragbarkeit-Ueberlassung-der-A...
Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1059d

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1059d BGB
    § 1059d Abs. 1 BGB oder § 1059d Abs. I BGB

  • Werbung