Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e, 567a und 567b entsprechend anzuwenden.
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http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ( Rentenreformgesetz 1999) vom 16.12.1997
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-01183?all=False
20.11.2012 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind nicht übertragbar (§ 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ausnahmen bestehen, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zusteht. E
https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), ...... 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertrag
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-4-2007.pdf
1059 a Abs. 1. BGB ). Aus dem Gesetz lasse sich damit nicht ableiten, dass eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person immer zeitlich beschränkt sein müsse.27. Schmenger · Dienstbarkeiten. BWNotZ 4/07. 15 vgl. Palandt/B
http://www.steuerberaterverein.de/images/Dokumente/Fall_3_Niemeyer_Skript.pdf
in § 566 BGB der Nießbraucher Vermieter bzw. Verpächter bleibt12. Zur. Begründung wird auf die analoge Anwendung von § 1059d BGB verwie- sen13. Da im Urteilssachverhalt der gesamte Gewerbebetrieb ausschließlich aus der Verpachtungstätigkeit bestand, ist
http://www.prewest.de/fileadmin/Redaktion/PDF/GuT_Heft_05_2002_S.097-128.pdf
(vgl. im übrigen §§ 1059a bis 1059d BGB, die entsprechend. Anwendung finden). e. Erlöschen. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit richtet sich nach den all- gemeinen Bestimmungen über den Untergang von Rechten an Grundstücken. Hier sind zu unterscheiden der
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Miet-und-Pacht...
1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs. Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1059e
Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend. § 1059d BGB, Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des…
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059d – Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059d – Miet- und. Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstüc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1059/
20.07.2017 - ... 1059 Unübertragbarkeit, Überlassung der Ausübung · § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft · § 1059b Unpfändbarkeit · § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs · § 1059d Miet- und P
https://www.brennecke-partner.de/1059-BGB-Unuebertragbarkeit-Ueberlassung-der-A...
Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.