§ 1059c BGB, Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs
Paragraph 1059c Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer ein. Sind in Ansehung dieser Rechte und Verpflichtungen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten getroffen worden, so wirken sie auch für und gegen den Erwerber.


(2) Durch den Übergang oder die Übertragung des Nießbrauchs wird ein Anspruch auf Entschädigung weder für den Eigentümer noch für sonstige dinglich Berechtigte begründet.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - C. Visser Info

http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch ...... 1059c Wirkung des Übergangs. (1) Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs


PDF Dokumente zum Paragraphen

Rechtsgeschäftlich begründete Nutzungsbeschränkungen und ihre ...

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2009/7212/pdf/DaumJens_2009_05_25.pdf
bb) Erweiterte Bindung nach § 1059c I 2 BGB ......................................................................... 98 cc) Ausnahmen des gesetzlichen Übergangs: bereits entstandene Ansprüche ........................... 98. (1) Ansprüche aus dem Begleit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.chancengleichheit.tum.de/fileadmin/w00blt/www/Download/Gesetze/Bund...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 3 ...... 1059c Übergang oder Über

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fileadmin//user_upload/Downloads/Recht...
10.06.2017 - Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs. 1059c. Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs. 1059d. Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs. 1059e. Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte. 1060. Tod des Nießbrauchers. 1061.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt ...... Personengesellschaft. § 1059b Unpfändb

Die Unterbrechung urheberrechtlicher Lizenzketten - Die Onleihe

http://www.onleihe.de/static/content/vandenhoeck/20140409/978-3-8470-0195-9/v97...
09.04.2014 - V. m. einem Rückgewähranspruch bei. Übertragung mit Zustimmung im Einzelfall . . . . . . 89 d) § 1059c I BGB analog i. V. m. einem. Rückgewähranspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90. 2. Zahlungsansprüche des Lizenzgebers gegen den


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1059c BGB –Übergang oder Übertragung des ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Uebergang-oder...
1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs. (1) Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Eigent

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059c - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059c – Übergang oder Übertragung. (1) [1]Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber an Stelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und

.§ 1059c BGB Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs

https://www.brennecke-partner.de/1059c-BGB-Uebergang-oder-Uebertragung-des-Nies...
(1) Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch ve.

§ 1059d BGB: Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des ...

https://gesetze-in-app.de/BGB/1059d
... dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e, 56

.§ 1053 BGB Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/-1053-BGB-Unterlassungsklage-bei-unbefu...
Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache zu dem er nicht befugt ist und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fo.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1059c

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1059c BGB
    § 1059c Abs. 1 BGB oder § 1059c Abs. I BGB
    § 1059c Abs. 2 BGB oder § 1059c Abs. II BGB

  • Werbung