§ 1059 BGB, Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
Paragraph 1059 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.


Benachbarte Paragraphen


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ZPO 13

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZPO_14.doc
11.02.2008 - 1044 führt zu Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr.11 BGB n.F.. Als B diese Mitteilung erhält, erhebt er Klage beim Gericht am Wohnsitz des U. Was kann U hier unternehmen? kann ggf.§ 1032 Einrede erheben, dann wird Klage abgewiesen. VI. Funkti


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BGB §§ 1092, 1059a; HGB a. F. § 142 Bestand einer zugunsten einer ...

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03.07.2001 - BGB §§ 1092, 1059a; HGB a. F. § 142. Bestand einer zugunsten einer OHG eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. I. Sachverhalt. Im Grundbuch ist zugunsten der zweigliedrigen Brauerei OHG ein Getränkelagerungs- und. Ausschenkungsv

Beschränkt dingliche Rechte, §§ 1018 ff. BGB - Jura Online

https://jura-online.de/lernen/beschraenkt-dingliche-rechte-1018-ff-bgb/3787/pru...
3. Inhalt. Fruchtziehung und Besitz, § 1036 BGB. 4. Entstehung. Einigung und Eintragung, § § 873, 1030 BGB bzw. § § 929 ff., 1032 BGB. 5. Übertragung. Nicht möglich; Arg.: § 1059 BGB. 6. Ansprüche. Herausgabe, § § 1065, 985, 861, 1007 BGB. Unterlassung,

Tagung 23.11.07 - 3 - Triebel

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Grenzen aufhebbar (§ 1059 ZPO) ... BGB mittelbar. § 319 entsprechend bei offenbarer. Unrichtigkeit. Tatsachen- elemente feststellend. z.B. banküblicher Zinssatz. z.B. Abfindungsguthaben ... Kein rechtliches Gehör (str.) Schiedsgutachter irrt (§ 119 BGB).

Veröffentlichungen Dr. Paul Terner Aufsätze / Selbständige Beiträge ...

http://www.hahn-terner.de/downloads/Publikationen-Dr_Paul_Terner2017.pdf
Zur Anwendbarkeit des § 1059a BGB auf einzelkaufmännische Unternehmen in: ZfIR 2007, S. 228-232. • Perspectives of a European Law of Succession (englischsprachig) in: Maastricht Journal of European and Comparative Law 2007, S. 147-178. • Neues zum Verein

Familienrecht Unterhaltsrecht Betreuungsunterhalt Betreuungsunterhalt

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkund...
23.05.2017 - Betreuungsunterhalt (§ 1615 l BGB) – Verlängerung,. Befristung, Verwirkung, Beratung und Unterstützung,. Beurkundung, Themengutachten TG-1059. Bernhard. Knittel/Petra. Birnstengel. Themengutachten,. DIJuF-. Rechtsgutachten. 1. Auflage 2015.


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1059 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden. A. Unübertragbarkeit (S 1). Rz. 1 Das dingliche Recht ist nicht übertragbar. Dies gilt auch für den schuldrechtlichen Anspruch auf Bes

§ 1059 BGB Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92823.htm
Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.

§ 1059 BGB - Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1059.html
1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung →. Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.

1059a BGB - Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3220100122090232552
Verordnung zur Bestimmung der für die Erteilung der Feststellungserklärung nach § 1059a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2, § 1059e, § 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB zustän- digen Behörden und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsv

§ 1059 BGB: Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

https://gesetze-in-app.de/BGB/1059
BGH, URTEIL vom 4.4.2007, Az. IX ZR 16/06 34 Zwar ist der Nießbrauch, den die Söhne ihren Eltern bestellt haben, pfändbar, weil § 1059 Satz 2 BGB die Überlassung der Ausübung auch ohne besondere Gestattung vorsieht (BGHZ 62, 133, 138; 166, 1, 3f; BGH, Ur


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1059

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1059 BGB
    § 1059 Abs. 1 BGB oder § 1059 Abs. I BGB

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