§ 1058 BGB, Besteller als Eigentümer
Paragraph 1058 Bürgerliches Gesetzbuch

Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist.


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Prof

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
... Verbrauchers aus dem BGB – Geschichte und Gegenwart, Jura 2003, 369; Perkams, Die Haftung des Rücktrittsberechtigten im neuen Schuldrecht, Jura 2003, 150 - 153; Petersen, Der Widerruf im Bürgerlichen Recht, Jura 2009, 276 – 281; Rösler, Grundfälle zu


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Störung der Geschäftsgrundlage, JuS 2004, 1058; 2005, 27, 120; Schlüter, Leistungsbefreiung bei. Leistungserschwerungen, ZGS 2003, 346; Stürner, »Faktische Unmöglichkeit« (§ 275 II BGB) und. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) – unmöglich abzugren

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TEILNICHTIGKEIT IN DER DEUTSCHEN. PRIVATRECHTSGESETZGEBUNG DER NEUZEIT. VOR DEM BGB. Lénárd Darázs1. Inhaltsübersicht. I. Einführung . ..... 32 Motive zu § 1058, in: Siebenhaar/Pöschmann, Commentar zu dem bürgerlichen Gesetzbuche für das. Königreich Sach

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151. Erwiderung auf den Übertragungsantrag nach § 1383 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152. (Isolierter) Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft . . . . . . . . . . . . 164. Zahlungsanspruch des Ausgleichsberechtigte

Regelungen zum Nießbrauch im Gesetzentwurf zum ...

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BGB § 1058 Besteller als Eigentümer - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1058/
... 1056 Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs · § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche · § 1058 Besteller als Eigentümer · § 1059 Unübertragbarkeit, Überlassung der Ausübung · § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rech

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1058 – Besteller ...

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Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zu Gunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist. Rz. 1 Die Norm gilt für das gesetzliche Schuldver

MeinRechtsportal.de: § 1058 BGB Besteller als Eigentümer

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Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1054 SächsBGB, § 1055 SächsBGB, § 1056 SächsBGB, § 1057 SächsBGB, § 1050 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1049-1058 ...

§ 1058 BGB Besteller als Eigentümer - steuerschroeder.de

http://www.steuerschroeder.de/steuergesetze/kstg/kstg/bgb/1058
Buch 3 - Sachenrecht. Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten. Titel 2 - Nießbrauch. Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen. § 1058 BGB Besteller als Eigentümer. Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1058

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1058 BGB
    § 1058 Abs. 1 BGB oder § 1058 Abs. I BGB

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