§ 1055 BGB, Rückgabepflicht des Nießbrauchers
Paragraph 1055 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben.


(2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und des § 596a, bei dem Nießbrauch an einem Landgut finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

ZPO 13

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZPO_14.doc
11.02.2008 - Urteilen gleichgestellt, insbes. RKraft (§ 1055) + Grundlage für ZV (vgl. ... 1059, 1060. d) Führt zu verbindlichem Schiedsspruch, § 1055. II. Rechtspolitischer .... 794 I Nr.1 (weitergehend aber geplante EG-MediationsRiL); können aber Verjä


PDF Dokumente zum Paragraphen

4.3 Haftpflichtrecht (§§823 ff, 249 ff BGB) - Thieme Connect

https://www.thieme-connect.de/products/ebooks/pdf/10.1055/b-0034-56561.pdf
eignis ebenfalls eingetreten wäre (zB unfallbedingter Ver- lust des Unterschenkels bei bereits vorbestehender hoch- gradiger Gefäßerkrankung), kann die Haftung für temporä- re Schadenspositionen (zB Verdienstausfall) auf den dazwi- schen liegenden Zeitra

Taktik bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

http://www.meyfa.de/wp-content/uploads/2012/12/Taktik-bei-K%C3%BCndigung-des-Ar...
Beschränkt Geschäftsfähiger. Ist ein beschränkt Geschäftsfähiger ermächtigt, eine berufliche. Tätigkeit aufzunehmen (§ 113 BGB), kann die Kündigung ihm gegenüber wirksam erklärt werden, entsprechendes gilt im Fall der. Betreuung (BAG 13. 2. 2008 AP SGB I

Fit für die Hausarbeit

http://www.bbb.uni-tuebingen.de/epub/Fit_f%C3%BCr_die_Hausarbeit_Zitieren.pdf
Indirektes Zitat. - Fremder Text wird umformuliert. - Keine Anführungszeichen. 8 aus: Lange/Vogl, Jura 2013, 1052 (1055). Dabei können grundsätzlich auch mehrere Personen nebeneinander aus unterschiedlichen Gründen sicherungspflichtig sein10. -----------

freistellung, urlaub , wettbewerbs - Arbeitsrecht 2

http://arbeitsrecht2.jura.uni-mannheim.de/Aktuelles/Praktikerkreis%20Arbeitsrec...
18.05.2017 - werden (BAG, Urteil vom 19.3.2002 – 9 AZR 16/01, NZA 2002, 1055; LAG Berlin-. Brandenburg, Urteil vom 24.8.2012 – 13 Sa 499/12, BeckRS 2012, 74851). - Freistellungserklärung des Arbeitgebers als Angebot, dem Arbeitnehmer die. Arbeitspflicht

Tagung 23.11.07 - 3 - Triebel

http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/tagung-231120073-01.pdf
317 ff., vor allem 319 BGB. Prozessvertrag. = Entscheidung des Rechtsstreits ordentlicher Rechtsweg ausgeschlossen formbedürftig (§ 1031 ZPO) rechtliches Gehör und gerichtsähnliches Verfahren. (freies Ermessen) anzuwendendes Recht: §§ 1025 ff. ZPO. Recht


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1055 BGB –Rückgabepflicht des Nießbrauchers ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Rueckgabepflic...
1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers. (1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 A

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1055 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und des § 596a, bei dem Nießbrauch

BGB § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1055/
20.07.2017 - 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers. (1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschrifte

§ 1055 BGB - Rückgabepflicht des Nießbrauchers - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1055/
1055 BGB - § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers (1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem.

Sammlung Sächsisches BGB

http://www.saechsisches-bgb.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1054 SächsBGB, § 1055 SächsBGB, § 1056 SächsBGB, § 1057 SächsBGB, § 1050 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1049-1058, M.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1055

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1055 BGB
    § 1055 Abs. 1 BGB oder § 1055 Abs. I BGB
    § 1055 Abs. 2 BGB oder § 1055 Abs. II BGB

  • Werbung