§ 932a BGB, Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
Paragraph 932a Bürgerliches Gesetzbuch

Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Einige Fragen und Antworten

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Einige_Fragen_...
Hinweis: Das folgende Dokument fasst einige Fragen der Konserventeilnehmer zusammen und beantwortet diese. Über die Klausurrelevanz der Fragen wird dabei keine Aussage getroffen. Eigentumsvorbehalt: maßgeblicher Zeitpunkt für den guten Glauben? 932 I, 93


PDF Dokumente zum Paragraphen

Bundle BGB Kommentar (8. Auflage) und ZPO ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-472-08523-2_L-BGB.pdf
932a BGB Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe. Gehört ein nach. § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in

Verkehrsschutz durch redlichen Erwerb

https://epub.ub.uni-muenchen.de/5667/1/5667.pdf
Mitbesitzer. 321. (3) Der Erwerb von Miteigentumsanteilen eingelagerter beweglicher Sa- chen. 322 c) Die Besitzverschaffungsmacht. 322. (1) Die Auflösung der Widersprüche. 323. (2) Das Modell des § 932 a Halbsatz 2 B G B. 323 d) Der Mitbesitz des Berecht

Gutgläubiger Erwerb einer Segelyacht im deutschen Internationalen ...

https://www.anwaltschlautmann.de/mediapool/117/1178173/data/BGH_NJW_1995_2097_f...
22.03.2017 - geworden ist, ohne Begründung ausschließlich nach deutschem Recht (§§ 929a, 932a BGB) beurteilt, obwohl sich das Schiff nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien in der für einen etwaigen. Eigentumswechsel maßgeblichen Zeit zwischen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt ...... 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetr

Der Beweis im Zivilprozess - muenster.de

https://www.muenster.de/~texte/thomas/Beweis%20ZPO.pdf
(i.S.d. § 538 II Nr. 1 (Zurückverweisung bei Berufung) / § 563 (Revision)). → Zahlreiche Beweislastregeln im matR: • ausdrückliche z.B.: 2336 III BGB. • aus der Formulierung: „Dies gilt nicht, wenn“: § 280 I 2 BGB. „es sei denn, dass“: § 153, 178 I, 406


Webseiten zum Paragraphen

§ 932a BGB, Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/932a
Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 932a ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 932a – Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 932a – Gutgläubiger Erwerb nicht. Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so

.§ 932a BGB Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe

https://www.brennecke-partner.de/932a-BGB-Gutglaeubiger-Erwerb-nicht-eingetrage...
Gehört ein nach 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer so wird der Erwerber Eigentümer wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wir.

Gutgläubiger Erwerb einer Segelyacht im deutschen Internationalen ...

http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11528
Eigentümer der ihm von Frau D verkauften Segelyacht geworden ist, ohne Begründung ausschließlich nach deutschem Recht (§§ 929a, 932a BGB) beurteilt, obwohl sich das Schiff nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien in der für einen etwaigen Eigen

Archiv-Text-Bürgerliches Gesetzbuch §§ 929-936 - SaDaBa

http://der-kleine-rechtsfreund.de/Archiv_Bund/BGB0929_936.html
932a BGB (Gutgläubiger Erwerb - Schiffen). aGehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, daß er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist;


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 1: Übertragung › § 932a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 932a BGB
    § 932a Abs. 1 BGB oder § 932a Abs. I BGB

  • Werbung