Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Einige_Fragen_...
Hinweis: Das folgende Dokument fasst einige Fragen der Konserventeilnehmer zusammen und beantwortet diese. Über die Klausurrelevanz der Fragen wird dabei keine Aussage getroffen. Eigentumsvorbehalt: maßgeblicher Zeitpunkt für den guten Glauben? 932 I, 93
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-472-08523-2_L-BGB.pdf
932a BGB Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe. Gehört ein nach. § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in
https://epub.ub.uni-muenchen.de/5667/1/5667.pdf
Mitbesitzer. 321. (3) Der Erwerb von Miteigentumsanteilen eingelagerter beweglicher Sa- chen. 322 c) Die Besitzverschaffungsmacht. 322. (1) Die Auflösung der Widersprüche. 323. (2) Das Modell des § 932 a Halbsatz 2 B G B. 323 d) Der Mitbesitz des Berecht
https://www.anwaltschlautmann.de/mediapool/117/1178173/data/BGH_NJW_1995_2097_f...
22.03.2017 - geworden ist, ohne Begründung ausschließlich nach deutschem Recht (§§ 929a, 932a BGB) beurteilt, obwohl sich das Schiff nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien in der für einen etwaigen. Eigentumswechsel maßgeblichen Zeit zwischen
https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt ...... 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetr
https://www.muenster.de/~texte/thomas/Beweis%20ZPO.pdf
(i.S.d. § 538 II Nr. 1 (Zurückverweisung bei Berufung) / § 563 (Revision)). → Zahlreiche Beweislastregeln im matR: • ausdrückliche z.B.: 2336 III BGB. • aus der Formulierung: „Dies gilt nicht, wenn“: § 280 I 2 BGB. „es sei denn, dass“: § 153, 178 I, 406
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/932a
Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 932a – Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 932a – Gutgläubiger Erwerb nicht. Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so
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Gehört ein nach 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer so wird der Erwerber Eigentümer wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wir.
http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11528
Eigentümer der ihm von Frau D verkauften Segelyacht geworden ist, ohne Begründung ausschließlich nach deutschem Recht (§§ 929a, 932a BGB) beurteilt, obwohl sich das Schiff nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien in der für einen etwaigen Eigen
http://der-kleine-rechtsfreund.de/Archiv_Bund/BGB0929_936.html
932a BGB (Gutgläubiger Erwerb - Schiffen). aGehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, daß er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist;