Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
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http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/eigentumsvorbehalt-und-anwartsc...
02.06.2014 - Verkäufer bleibt bis Bedingungseintritt Eigentümer; Veräußerung nach § 931 BGB möglich (Schutz des Käufers nach §§ 161 Abs. 1, 986 Abs. 2 BGB); Bei Insolvenz des Käufers Wahlrecht seines Insolvenzverwalters (§ 103 Abs. 1 InsO):. Erfüllung (§
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
§936 I BGB erlöschen. Eine Rückausnahme von diesem „lastenfreien Erwerb“ bildet wiederum §936 III BGB: Vollzieht sich der Eigentumserwerb nach §931 BGB, so erlischt das Recht des Dritten (also das AWR) in diesem Falle nicht! → §823 I BGB. Die hM erkennt
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 BGB aa) Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer bb) Veräußerer tritt Herausgabeanspruch (z.B. aus §§ 870, 812, 823. Abs. 1 BGB) gegen den Dritten nach §§ 398 ff. BGB an den. Erwerber ab (Achtung
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_39.pdf
Anspruch des D gegen K auf Herausgabe des Bildes aus § 985 BGB. D müßte Eigentümer des Bildes sein. I. Eigentumserwerb des D von V gem. §§ 929, 931 BGB? 1. Einigung zwischen V und K über den Eigentumsübergang. Hier: (+). 2. Übergabesurrogat gem. § 931 BG
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRI/ZRI-9F.pdf
Das Übersurrogat des § 931 BGB. • Abtretung des Herausgabeanspruchs statt. Übergabe. • Beispiel: – V hat sein Auto an D verliehen. Da er sich gegenüber E verpflichtet hat, diesem den PKW zu übereignen, tritt er seinen Anspruch aus § 604 Abs. 1 BGB an E a
http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/9783642131387...
Ursprünglich war V Eigentümer. 2. Eigentumsverlust durch Übereignung V an K gemäß §§ 929 S. 1, 931 BGB? V hätte das Eigentum verloren, wenn er sich mit K über den Eigentumsübergang geeinigt, und ihm das Armband übergeben hätte. Zunächst lag eine Einigung
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/929-Bild.pdf
929 Satz 1, § 931, § 934. Fall 1: Der Veräußerer ist. Fall 2: Der Veräußerer ist nicht mittelbarer Besitzer mittelbarer Besitzer. 1. Einigung über den. 1. Einigung über den. Eigentumsübergang. Eigentumsübergang. 2. Abtretung des Herausgabe-. 2. Abtretung
https://openjur.de/g/bgb/931.html
931 Abtretung des Herausgabeanspruchs →. Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-eigentumsuebertragung/
10.06.2015 - Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen. Einigung und Übergabe gemäß § 929 S.1 BGB, 929 S.2 BGB, Übergabesurrogat nach §§ 930, 931 BGB.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92699.htm
Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
https://jura-online.de/learn/929-s-1-931-bgb/346/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu '§§ 929 S. 1, 931 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt. A. Normzweck. Rz. 1 Die Norm schließt an die §§ 929, 930 an und regelt einen zu