§ 931 BGB, Abtretung des Herausgabeanspruchs
Paragraph 931 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Eigentumsvorbehalt

http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/eigentumsvorbehalt-und-anwartsc...
02.06.2014 - Verkäufer bleibt bis Bedingungseintritt Eigentümer; Veräußerung nach § 931 BGB möglich (Schutz des Käufers nach §§ 161 Abs. 1, 986 Abs. 2 BGB); Bei Insolvenz des Käufers Wahlrecht seines Insolvenzverwalters (§ 103 Abs. 1 InsO):. Erfüllung (§


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Das Anwartschaftsrecht (AWR) - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
§936 I BGB erlöschen. Eine Rückausnahme von diesem „lastenfreien Erwerb“ bildet wiederum §936 III BGB: Vollzieht sich der Eigentumserwerb nach §931 BGB, so erlischt das Recht des Dritten (also das AWR) in diesem Falle nicht! → §823 I BGB. Die hM erkennt


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Voraussetzungen des Eigentumserwerbs I. Eigentumserwerb vom ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 BGB aa) Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer bb) Veräußerer tritt Herausgabeanspruch (z.B. aus §§ 870, 812, 823. Abs. 1 BGB) gegen den Dritten nach §§ 398 ff. BGB an den. Erwerber ab (Achtung

Fall 39: "Unzuverlässiger Vorbehaltsverkäufer" - Lehrstuhl Professor ...

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_39.pdf
Anspruch des D gegen K auf Herausgabe des Bildes aus § 985 BGB. D müßte Eigentümer des Bildes sein. I. Eigentumserwerb des D von V gem. §§ 929, 931 BGB? 1. Einigung zwischen V und K über den Eigentumsübergang. Hier: (+). 2. Übergabesurrogat gem. § 931 BG

Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (II) - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRI/ZRI-9F.pdf
Das Übersurrogat des § 931 BGB. • Abtretung des Herausgabeanspruchs statt. Übergabe. • Beispiel: – V hat sein Auto an D verliehen. Da er sich gegenüber E verpflichtet hat, diesem den PKW zu übereignen, tritt er seinen Anspruch aus § 604 Abs. 1 BGB an E a

Fall 2: Das gute, alte Armband - Springer

http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/9783642131387...
Ursprünglich war V Eigentümer. 2. Eigentumsverlust durch Übereignung V an K gemäß §§ 929 S. 1, 931 BGB? V hätte das Eigentum verloren, wenn er sich mit K über den Eigentumsübergang geeinigt, und ihm das Armband übergeben hätte. Zunächst lag eine Einigung

Schaltplan für die Übereignung beweglicher Sachen (§§ 929 - 934 BGB)

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/929-Bild.pdf
929 Satz 1, § 931, § 934. Fall 1: Der Veräußerer ist. Fall 2: Der Veräußerer ist nicht mittelbarer Besitzer mittelbarer Besitzer. 1. Einigung über den. 1. Einigung über den. Eigentumsübergang. Eigentumsübergang. 2. Abtretung des Herausgabe-. 2. Abtretung


Webseiten zum Paragraphen

§ 931 BGB - Abtretung des Herausgabeanspruchs - openJur

https://openjur.de/g/bgb/931.html
931 Abtretung des Herausgabeanspruchs →. Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.

Eigentumsübertragung - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-eigentumsuebertragung/
10.06.2015 - Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen. Einigung und Übergabe gemäß § 929 S.1 BGB, 929 S.2 BGB, Übergabesurrogat nach §§ 930, 931 BGB.

§ 931 BGB Abtretung des Herausgabeanspruchs Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92699.htm
Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.

§§ 929 S. 1, 931 BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/929-s-1-931-bgb/346/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu '§§ 929 S. 1, 931 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 931 – Abtretung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt. A. Normzweck. Rz. 1 Die Norm schließt an die §§ 929, 930 an und regelt einen zu


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 1: Übertragung › § 931

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 931 BGB
    § 931 Abs. 1 BGB oder § 931 Abs. I BGB

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