§ 932 BGB, Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Paragraph 932 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.


(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.


Benachbarte Paragraphen


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Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen - Bitter - Universität ...

http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/examenskurs_sachen_und_kre...
Examenskurs. Sachen- und Kreditsicherungsrecht. Titel: Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen – Schema und Fälle. Literatur: Musielak, Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach §§ 932 ff. BGB, JuS 1992, 713. I. Prüfungsschema. Übereignung nach §§ 93

Unterschiede §§ 932 ff. BGB und § 892 BGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_57__Unter...
II. Bezugspunkt des guten Glaubens. - §§ 932 ff. BGB: Eigentum. - § 892 BGB: Richtigkeit des Grundbuchs. III. Grenze der Bösgläubigkeit. - §§ 932 ff. BGB: Grob fahrlässige Unkenntnis. - § 892 BGB: Positive Kenntnis. IV. Schutzumfang: Auch Verfügungsmacht

Voraussetzungen des Eigentumserwerbs I. Eigentumserwerb vom ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
1006 BGB b) Tatsächliche Besitzerlangung des Erwerbers durch den Veräußerer bei. Übereignung nach §§ 929 S.2, 932 BGB c) Übergabe der Sache durch Veräußerer bei Übereignung nach §§ 930,. 933 BGB d) Übereignung nach §§ 931, 934 1.Alt. BGB (Veräußerer ist

Sachenrecht - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Sachenrecht-9783800649976_141220...
b) Gegenstand des guten Glaubens (G). Gegenstand des guten Glaubens ist bei §§ 932 ff. BGB allein das Eigentum des Ver- äußerers an der übereigneten Sache.134 Geschützt wird nicht der gute Glaube an die. Geschäftsfähigkeit, die Vertretungsmacht oder die

Fall 1 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/AG_Woche3_Fall1-2.pdf
Das Eigentum ist demnach nicht gemäß § 929 S. 1 BGB auf B übertragen worden. (4) Gutgläubiger Erwerb des B gem. §§ 929 S. 1, 932 BGB. Zu prüfen bleib, ob der B das Eigentum nicht gutgläubig vom Nichtberechtigen nach. §§ 929 S. 1, 932 BGB erworben hat. Hi


Webseiten zum Paragraphen

Gutgläubiger Erwerb des Eigentums - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-erwerb-vom-nichtberec...
24.06.2015 - Erwerb des Eigentums vom Nichtberechtigten; Einwilligung/Genehmigung des Berechtigten § 185 BGB; gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB.

§§932 ff. BGB: Gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/gutglaeubiger-erwerb-%C2%A7%C2%A7-932-ff-bgb/
27.04.2015 - Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß § 932 ff. BGB ist ein zentraler Bereich des Mobiliarsachenrechts.

§ 932 BGB Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten ...

https://www.iurastudent.de/streitstaende/zivilrecht/932-bgb-gutgl-ubiger-eigent...
Überblick Problem: Im Rahmen des gutgläubigen Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932, 929 BGB ist streitig, ob es als Übergabe ausreicht, wenn der Besitz vom unmittelbaren Besitzer (der ein Dritter ist) auf Geheiß des nichtbesitzenden Veräuße

Anforderungen an § 932 BGB - Darf der Erwerber besser stehen ...

https://www.iurastudent.de/streitstaende/zivilrecht/anforderungen-932-bgb-darf-...
Überblick. Die Anforderungen, die § 932 BGB stellt, sind dann erfüllt, wenn der Käufer ohne grobe Fahrlässigkeit vom Eigentum des verfügenden Minderjährigen ausgeht und die Einigung als solche als neutrales Geschäft zustimmungsfrei ist. Jedoch ist die vo

Bewegliche Sachen -> §§ 932 ff BGB - Wirtschaftsprivatrecht

http://www.wipr-recht.de/Bewegliche-Sachen--%3E-%C2%A7%C2%A7-932-ff-BGB_519
Für den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen regeln §§ 932 ff. BGB den Erwerb des Eigentums vom Nichtberechtigten. Danach ist außer den Voraussetzungen der §§ 929 ff. BGB (Einigung und Übergabe bzw. Übergabesurrogat) insbesondere erforderlich, dass der


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 1: Übertragung › § 932

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 932 BGB
    § 932 Abs. 1 BGB oder § 932 Abs. I BGB
    § 932 Abs. 2 BGB oder § 932 Abs. II BGB

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