(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff, das nicht im Schiffsregister eingetragen ist, oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich, wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind, dass das Eigentum sofort übergehen soll.
(2) Jeder Teil kann verlangen, dass ihm auf seine Kosten eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Veräußerung erteilt wird.
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https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/23__12626_UEbersicht-SachenR-Nr.1a.p...
ten, müssen die §§ 932 ff und § 936 BGB ggf. kombiniert werden. Eigentumserwerb erfolgt nach… § § 929 S. 1,. 931 (Eigt = mtb Be- sitzer). § 929 S. 2. § 929a, 930. § 931 BGB (Eigt. ≠ mtb. Besitzer). Lastenfreier Erwerb erfolgt nach… Tb-Voraussetzungen des
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4249/Microsoft%20Word%20-%205%20...
29.03.2001 - verloren. Diesen Besitz hat der Beklagte nach seinem unbestrittenen zweitinstanzlichen Vor- bringen vom Zeugen Bi... bei Abschluss des Kaufvertrages am 8. Juli 1998 durch Übergabe zweier Schlüsselsätze wiedererlangt. Die Sondervorschrift des
https://epub.uni-regensburg.de/27414/1/ubr13603_ocr.pdf
beim Miteigentum,. Diss. Leipzig. 1907. ( d a z u g l e i c h u n t e n ) ;. u n e n t s c h i e d e n. Planck-Strecker,. Kommentar. z u m B G B , 5. A u f l . , v o r § 1008 A n m . 3d. s KG ..... B G B , § 929 A n m . 5 m . w. Nachw. D e m steht natür-
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-472-08523-2_L-BGB.pdf
932a BGB Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe. Gehört ein nach. § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/zwv/zwv14.pdf
Wege der Abwehrklage gemäß § 1004 BGB beantragt, der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter ... gig auf § 771 ZPO, hilfsweise stütze er ihn ebenso wie den ersten Hilfsantrag auf § 1004 BGB. .... darauf hingewiesen, daß der Begriff des Seeschiffes i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff, das nicht im Schiffsregister eingetragen ist, oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich, wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind, da
https://maor.de/eigentum-uebergang-beim-boot-kauf-offene-fragen
05.07.2014 - Details zu § 929a BGB (Eigentum) als Ergänzung zu einem Blogartikel zur Insolvenz des Verkäufers nach dem Boot-Kauf. Inklusive Übergabeprotokoll für Boote.
http://www.rechtslexikon.net/d/schiff/schiff.htm
BGB gelten. Lit.: Prause,F.AVeichert, A., Schiffssachenrecht und Schiffsregisterrecht, 1974 ist ein Wasserfahrzeug, das zur Beförderung von Personen oder Sachen ... (aus tatsächlichen Gründen) die Übergabe des Besitzes bei Einigung über den sofortigen Ei
http://www.juraexamen.info/die-ubereignung-beweglicher-sachen-durch-den-berecht...
15.05.2012 - Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten ist im Wesentlichen in den §§ 929 bis 931 BGB geregelt. Die Übereignung nicht eingetragener Seeschiffe (§ 929a BGB) kann man dabei als Spezialmaterie getrost außer Acht lassen. Es bed
http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11528
Eigentümer der ihm von Frau D verkauften Segelyacht geworden ist, ohne Begründung ausschließlich nach deutschem Recht (§§ 929a, 932a BGB) beurteilt, obwohl sich das Schiff nach dem übereinstimmenden Vortrag beider Parteien in der für einen etwaigen Eigen