§ 928 BGB, Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
Paragraph 928 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.


(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Aufgabe des Eigentums an Grundstücken gemäß § 928 BGB

http://www.v-r.de/pdf/titel_inhalt_und_leseprobe/1039149/inhaltundleseprobe_978...
30. III. Der heutige § 928 BGB und seine verfassungsrechtlichen Bezüge . . 40. IV. Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44. 2. Kapitel: Die Aufgabe des Grundstückseigentums – mögliche. Rechtsobjekte, Eigentumsarten und

BGB §§ 928 - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/06d230c2-792a-48da-bfa0-ee906e7954e6/11134.pdf
04.07.2000 - Nach dem geschilderten Sachverhalt hat ein Grundstückseigentümer das Eigentum an mehreren. Grundstücken aufgegeben, die Aufgabe ist im Grundbuch eingetragen worden. Die Gemeinde, der das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB durch den Fiskus

Umgang mit herrenlosen Grundstücken im Lande Bremen

https://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/2016-12-05_Umgang_herrenlose...
05.12.2016 - Umgang mit herrenlosen Grundstücken im Lande Bremen. Jeder Grundstückseigentümer kann nach § 928 BGB das Eigentum an seinem. Grundstück aufgeben. Diese Art der Eigentumsaufgabe nennt man Dereliktion. Der Eigentümer hat im Falle einer Derelik

Merkblatt - Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und ...

http://www.blb.brandenburg.de/media_fast/bb1.a.3390.de/Merkblatt%2010.pdf
01.11.2017 - Merkblatt. Das Land Brandenburg veräußert zu den nachstehend aufgeführten. Grundstücken lediglich das ihm gemäß § 928 Abs. 2 BGB zustehende Recht zur Aneignung der Grundstücke. 1. Unlandfläche in der Gemarkung Ressen, Flur 1, Flurstück 344.

Beschränkte dingliche Rechte

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_63__Besch...
III. Aufhebung. Beschränkte dingliche Rechte können nach § 875 BGB aufgehoben werden. Ausnahmen: - Aufgabe des Grundstückseigentums, § 928 BGB. - Nießbrauch an einem Grundpfandrecht, §§ 1072, 1064 BGB. - Pfandrecht, §§ 1273, 1255 BGB. Voraussetzungen: -


Webseiten zum Paragraphen

Aneignung herrenloser Grundstücke | Landesliegenschaftsfonds

https://www.immobilien.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/aufgaben/aneignung_herren...
Korrespondierend zur Regelung in § 959 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach der der Eigentümer einer beweglichen Sache auf sein Eigentum verzichten kann, kann auch jeder Grundstückseigentümer nach § 928 BGB das Eigentum an seinem Grundstück aufgeben. Man

Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB - Forum Schuldnerberatung

http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?13742-Eigentumsaufgabe-nach-%A7-928-...
31.03.2006 - Hallo liebe Mitstreiter, habt ihr Erfahrungen mit Grundstücksaufgaben nach § 928 BGB. Ein Klient hat sein Gehöft einfach zugeschlossen und sich eine Wohnung in der Stadt genommen. Er will in die Insolvenz. Die Bank die im Grundbuch steht ver

Miteigentumsanteil – Verzicht ist unzulässig - RA Kotz

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In einem notariell beglaubigten Schriftstück vom 6. April 2006 erklärten sie den Verzicht auf ihre Miteigentumsanteile und beantragten die Eintragung in das Grundbuch. Das Grundbuchamt hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Miteigentu

Dereliktion | OpinioIuris

https://opinioiuris.de/artikel/348
10.12.2011 - Ferner kann gemäß § 928 I BGB die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück erfolgen, sofern der Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und in das Grundbuch eingetragen wird. Macht der Landesfiskus von seinem Aneignungsvorrecht nach § 9

§ 928 BGB Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92695.htm
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 2: Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken › § 928

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 928 BGB
    § 928 Abs. 1 BGB oder § 928 Abs. I BGB
    § 928 Abs. 2 BGB oder § 928 Abs. II BGB

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