Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
Die Sicherungsübereignung (SÜ), §§929, 930 BGB. Die SÜ hat in der Praxis große Bedeutung. Das an sich vom Gesetz vorgesehene Sicherungsmittel des Pfandrechts an beweglichen Sachen bringt den Nachteil mit sich, dass der Sicherungsnehmer unmittelbarer Besi
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
985, 986 BGB. 1. Das Fleisch ist eine Sache gem. § 90 BGB (vorher Tiere gem. § 90 a BGB). 2. B müsste Eigentümerin sein. a) Ursprünglich war L Eigentümer (Vermutung gem. § 1006 Abs. 2 BGB). L hat sein Eigentum jedoch gem. § 929, 930 BGB im Wege der Siche
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
dd) Personenwechsel des unmittelbaren Besitzers (str.) b) Übereignung „kurzer Hand“ nach § 929 S. 2 BGB (brevi manu) aa) Erwerber ist Besitzer bb) Veräußerer verliert jede besitzrechtliche Position c) Besitzkonstitut nach § 930 BGB (Bsp.: Sicherungsübere
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Was passiert eigentlich genau? → Übertragung des Eigentums soll schon jetzt vorgenommen werden. → aber Veräußerer (= „Eigentümer“ in § 930 BGB) soll vorläufig noch (unmittelbarer) Besitzer bleiben. → das geschieht dadurch, dass Erwerber mittelbarer Besit
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/SaR_Fall_8_mit_...
diglich ein Anwartschaftsrecht (aufschiebend bedingtes Eigentum) an der Maschine erworben, aber Eigentümer (Vorbehaltseigentümer) ist weiterhin V. III. Kein Eigentumserwerb des D. D könnte allerdings das Eigentum an der Fräsmaschine von K im Wege des gut
http://www.jura.uni-koeln.de/sites/klausurenkurs/Probeexamen/ML-Z_II__A-900_.pdf
(zumindest) belastet mit dem dinglichen Recht übertragen. Ob der Erwerber das Eigentum lastenfrei erwirbt, bestimmt sich nach § 936 BGB (dazu unten). Das Eigentum an der Uhr ist folglich gemäß §§ 929, 930 BGB auf J übergegangen. D. Ergebnis. J ist Eigent
http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/media/jus1/lehre_1/vertragsrecht_4/tag...
Eigentumsübergang nach § 929 S. 1 BGB schon daran scheitert. bb) Es könnte jedoch ein Besitzkonstitut gem. § 930 BGB vereinbart worden sein. Dazu müssten sich A und H darüber geeinigt haben, dass die Übergabe dadurch ersetzt wird, dass zwischen dem urspr
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/930
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt. § 929a BGB, Einigung bei nicht einge
https://jura-online.de/learn/929-s-1-930-bgb-sicherungsuebereignung/426/excursus
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https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92698.htm
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Besitzkonstitut%20%3E%3EBesitzk...
auf Grund dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt (§ 930 BGB). Für den Übergabeersatz ist ein spezielles Rechtsverhältnis erforderlich. Ein solches Rechtsverhältnis kann ein Mietvertrag oder Leihvertrag sein. Ein Rechtsverhältnis, das den Verä
http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-eigentumsuebertragung/
10.06.2015 - Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen. Einigung und Übergabe gemäß § 929 S.1 BGB, 929 S.2 BGB, Übergabesurrogat nach §§ 930, 931 BGB.