§ 925a BGB, Urkunde über Grundgeschäft
Paragraph 925a Bürgerliches Gesetzbuch

Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösungsskizze zu Fall 15 - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall15.pdf
Gebühren zu sparen und mittels des Scheingeschäfts an die nach § 925a BGB er- forderliche Urkunde zu gelangen. Die beurkundeten Erklärungen sollten also keine. Rechtswirkungen zwischen K und V entfalten; insofern fehlt beiden Parteien der. Rechtsbindungs

Fall 14 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
um Steuern und Gebühren zu sparen und mittels des Scheinge- schäfts an die nach § 925a BGB erforderliche Urkunde zu gelan- gen. Die beurkundeten Erklärungen sollten also keine Rechtswir- kungen zwischen R und S entfalten; insofern fehlt beiden Parteien d

Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Helms-Sachenrecht-II-9783406712401_2...
Zum Grundstück gehören auch dessen wesentliche Bestandteile: § 93 BGB ... BGB). Unter den beschränkten dinglichen Rechten besitzen die Hypothek und die Grundschuld in Klausuren die größte Bedeutung (vgl. aus- führlich Rn. 165 ff.). ..... tungsgeschäft du

AG 7 F

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ten Kaufvertrag bestimmte Rechtsfolge eines Kaufpreis- anspruchs in Höhe von lediglich 100.000 € herbeiführen. Die notarielle Beurkundung erfolgte nur, weil für die Ü- bergabe und Übereignung (§§ 925, 873 BGB) die Vorla- ge der notariellen Kaufvertragsur

3. Kapitel: Grundbegriffe des Sachenrechts

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/f%C3%BChrich-kapitel-3.pdf
errichtet wird (§ 925a BGB). (2) Zur Einigung bzw. Auflassung muß die Eintragung in das Grundbuch hin- zukommen. Bis zur Eintragung, welche sich in der Praxis durch Einholung von behördlichen Genehmigungen verzögern kann, sind die Parteien nur dann an di


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 925a – Urkunde ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird. Rz. 1 § 925a gilt nur, soweit die Auflassung zu einem nach

Bürgerliches Gesetzbuch § 925a

http://construction.de/encyclop/recht/bgb/bgb0925a.html
Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 313 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird. Zur Übersicht BGB bzw. zur Übersicht BGB Grundstück bzw. zu §873 | §874 | §875

jura-basic (Grundbuch Grundgeschäft) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=7&art=6&find=Grundbuch__Grundgesch%E4ft
Beispiel: Bei einem Grundstückskauf ist zur Übertragung eines Grundstücks die Einigung und Eintragung im Grundbuch erforderlich (§ 873 Abs. 1 BGB). Die Einigung ist Auflassung iSd § 925 BGB. Der Kaufvertrag ist das Grundgeschäft für die Auflassung (§ 925

§ 925 BGB, Auflassung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/925
(2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam. § 924 BGB, Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche · § 925a BGB, Urkunde über Grundgeschäft · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerklasse

Grundbuch.de: Paragraphen aus dem BGB zum Thema Grundstück

https://www.grundbuch.de/bgb-grundstueck.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Grundstück. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 2: Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken › § 925a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 925a BGB
    § 925a Abs. 1 BGB oder § 925a Abs. I BGB

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