(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zulässig, wenn er gestorben oder verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch, die der Zustimmung des Eigentümers bedurfte, seit 30 Jahren nicht erfolgt ist.
(2) Derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, erlangt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.
(3) Ist vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses ein Dritter als Eigentümer oder wegen des Eigentums eines Dritten ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen worden, so wirkt der Ausschließungsbeschluss nicht gegen den Dritten.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/50fd7446-3dba-4e87-951d-652052e93bf7/aufgebot...
02.06.2000 - In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sind im Grundbuch für ein unbebautes Grundstück. 12 Miterben in Erbengemeinschaft eingetragen. 3 der eingetragenen Miterben haben ein. Ausschlußurteil nach §§ 927 BGB, 977 ff. ZPO gegen 7 andere Mit
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832938475_lese03.pdf
Man kann die Tabularersitzung somit als eine Art „Er- sitzung der Lastenfreiheit“5 verstehen. III. Die Ersitzung gegen die Buchlage nach § 927 BGB. Jedoch kennt das BGB auch eine Art der Ersitzung gegen die im Grundbuch ausge- wiesene Buchlage (praescrip
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-105544?all=Fal...
22.02.2017 - BGB § 927. FamFG §§ 433, 442 ff. Leitsätze: 1. Zu den Voraussetzungen eines von der Kommune betriebenen Aufgebotsverfahrens zur. Ausschließung eines Eigentümers an einer Gehwegfläche entlang einer innerstädtischen Straße. 2. Mit der Glaubhaf
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/Leseproben/a715.pdf
Minderung, Gewährleistungsausschluss, § 476 BGB, § 377 HGB;. Körperschaft öffentlichen Rechts als Verbraucher und Kaufmann;. Bürgschaft: Form, Vorausklage; Testament: Auslegung, Widerruf;. Gesamtschuldnerausgleich, Übergang der Sicherheiten. A 927. A. Or
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Buchversitzung. Kontratabularersitzung. Erlöschen zu unrecht gelöschter Belastungen. (§ 901 Abs. 1 S. 1 BGB). → lastenfreie Ersitzung. 30 jähriger Eigenbesitz keine Eintragung /. Nichteigentümer eingetragen. → Ausschließungsbeschluss. (§ 439 FamFG) → § 9
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92694.htm
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die.
http://www.flurbereinigung.org/index.php/abhandlungen/21-aufgebotsverfahren
10.01.2013 - 927 BGB kann der Eigentümer eines Grundstückes im Weges eines Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen werden. Antragsberechtigt ist der Eigenbesitzer. Eigenbesitzer ist gem. § 872 BGB derjenige, der die Sache als ihm gehörend besitzt und wie ein
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Nach § 900 kann ein als Eigentümer eingetragener Eigenbesitzer das Eigentum am Grundstück durch Ersitzung erwerben. § 927 ermöglicht daneben den Eigentumserwerb des Eigenbesitzers eines Grundstücks unabhängig davon, ob der Eigenbesitzer im Grundbuch als
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-15827.html
Hilfe! Sowas hab ich noch nie gesehen: Ein Aufgebotsverfahren, bei dem es um Ersitzung eines grundstückes geht. Laut § 927 BGB muss sich das Grundstück seit mehr als 30 Jahren im Eigenbesitz des Antragstellers befinden. Jetzt meine Frage: Die gute Frau h
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_927/
927 Aufgebotsverfahren [1]. (1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise be