§ 933 BGB, Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
Paragraph 933 Bürgerliches Gesetzbuch

Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Fall:

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%203%20Lsg.doc
05.06.2009 - Zu prüfen ist im Fall der Veräußerung durch einen Nichtberechtigten ein Erwerb kraft guten Glaubens, §§ 929, 930, 932, 933 BGB. Nach § 933 BGB tritt ein gutgläubiger Erwerb jedoch erst im Zeitpunkt der Übergabe ein. Übergabe bedeutet hier ‚Ü

Die Sicherungsübereignung (SÜ), §§929, 930 BGB

http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
Die Sicherungsübereignung (SÜ), §§929, 930 BGB. Die SÜ hat in der Praxis große Bedeutung. Das an sich vom Gesetz vorgesehene Sicherungsmittel des Pfandrechts an beweglichen Sachen bringt den Nachteil mit sich, dass der Sicherungsnehmer unmittelbarer Besi


PDF Dokumente zum Paragraphen

FB 3.2: D

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
b) Besitzmittlungsverhältnis i.S.v. § 868. BGB c) Besitzmittlungswille des S d) Herausgabeanspruch H gegen S. 3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe. 4. Berechtigung des S. III. Gutgläubiger Eigentumserwerb durch H. 1. Voraussetzungen der Übereignung. 2.

Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen - Bitter - Universität ...

http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/examenskurs_sachen_und_kre...
Keine Bösgläubigkeit hinsichtlich des Eigentums des Veräußerers: § 932 II BGB. Vorsatz (positive Kenntnis) oder grobe Fahrlässigkeit. • Kein Abhandenkommen: § 935 BGB. • besondere Voraussetzungen der §§ 933, 934 2. Alt. BGB. • Übergabe bei § 933 BGB. • B

Voraussetzungen des Eigentumserwerbs I. Eigentumserwerb vom ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
1006 BGB b) Tatsächliche Besitzerlangung des Erwerbers durch den Veräußerer bei. Übereignung nach §§ 929 S.2, 932 BGB c) Übergabe der Sache durch Veräußerer bei Übereignung nach §§ 930,. 933 BGB d) Übereignung nach §§ 931, 934 1.Alt. BGB (Veräußerer ist

Fall 7 Sachverhalt und Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/h/henke_sebastian/lehrveranstaltungen/...
c) Gutgläubiger Erwerb von B nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB. B könnte die Maschine aber gemäß §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB gutgläubig erworben haben. Hierfür wäre jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 933 BGB Voraussetzung gewesen, dass K der B die Maschine

Lösungshinweise zur 1. Klausur.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Täuschung durch F nicht wirklich auf Geheiß des F erfolgt. Streitentscheid: Geschützt wird nur der gute Glaube an das Eigentum, nicht jedoch an die Übergabe. Daher ist der Ansicht von Medicus zu folgen. (Hinweis: Der Streitentscheid ist hier nicht entbeh


Webseiten zum Paragraphen

§§ 930, 933 BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/930-933-bgb/349/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu '§§ 930, 933 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'

Gutgläubiger Erwerb des Eigentums - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-erwerb-vom-nichtberec...
24.06.2015 - Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S.1, 930, 933 BGB. Erforderlich ist neben dem Tatbestand der §§ 929 S.1, 930 BGB (bis auf die Berechtigung), dem guten Glauben auf Seiten des Erwerbers und dem fehlenden Abhandenkommen, dass die Übergabe der S

Besitzmittlungsverhältnis -> § 933 BGB - Wirtschaftsprivatrecht

http://www.wipr-recht.de/Besitzmittlungsverh%C3%A4ltnis--%3E-%C2%A7-933-BGB_522
Im Grunde genommen bedeutet die Regelung des § 933 BGB, dass allein durch die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses die Übergabe der Sache beim Erwerb vom Nichtberechtigten nicht ersetzt werden kann. Erst durch die Übergabe, also durch die Erfü

§ 933 BGB, Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/933
Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist. § 932a BGB, Gutgläubiger Erwerb nicht ein

§§ 933 bis 936 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=933-936&ag=6597
Abschnitt 3 Eigentum. Titel 3 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen. Untertitel 1 Übertragung. § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut. § 933 wird in 5 Vorschriften zitiert. Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräuße


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 1: Übertragung › § 933

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 933 BGB
    § 933 Abs. 1 BGB oder § 933 Abs. I BGB

  • Werbung