§ 613 BGB, Unübertragbarkeit
Paragraph 613 Bürgerliches Gesetzbuch

Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.


Benachbarte Paragraphen


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Info § 613a Abs. 5 BGB - ETL-Rechtsanwälte

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Info_Paragraph_613a_V_BGB
„"Neuer Inhaber" i.S.v. § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB ist stets derjenige, der beim letzten Betriebsübergang den Betrieb erworben hat. "Bisheriger Arbeitgeber" i.S.v. § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB kann nur derjenige sein, der bis zum letzten Betriebsübergang, also


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Betriebsübergang - Ver.di

https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/++file++536a14cbbdf98d076e00005c/d...
613 a BGB sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen. Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem. Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert. Obwohl der Schutz unvollkommen ist, en

Betriebsübergang nach §613a BGB - Buse Heberer Fromm

https://buse.de/insights/betriebsuebergang-nach-%C2%A7-613a-bgb/pdf
Betriebsübergang nach §613a BGB. Voraussetzungen und rechtliche Folgen. Der Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils wirft für den Erwerber relevante, zahlreiche individual- und kollektivrechtliche Fragen auf. August 2016, Tanja Radoux. Wenn ein

Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang nach § 613 a BGB

http://www.kroeger-ra.de/index.php/schnellsuche-ergebnisse.html?file=tl_files/p...
613 a BGB ist grundsätzlich zwingendes Recht, daher. - vor Betriebsübergang Rechtsfolgen des § 613 a BGB nicht abdingbar;. - Umgehung nichtig, wenn sie die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses beseitigen und zugleich den Arbeitsplatz bei schlechteren, sa

Gestaltungsmöglichkeiten bei § 613a BGB in der Insolvenz - ZIS

http://www.zis.uni-mannheim.de/veranstaltungen/fruehere_veranstaltungen/abendsy...
23.02.2010 - Inhalts- und Bestandsschutz des § 613a BGB gilt auch für. Veräußerungen von Betrieben, die nach Eröffnung des. Insolvenzverfahrens erfolgen. Erwerber haftet nicht für noch nicht vom Veräußerer erfüllte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, so

Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB

https://www.taylorwessing.com/fileadmin/files/docs/pdf-german/Pils_Artikel.pdf
20.01.2014 - Hochschule Niederrhein u. a. Strategisches Arbeitsrecht. Dr. Michael Johannes Pils, RA. Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB. Die Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen Betriebsübergang nach. § 613a Abs. 5 BGB zä


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 613a BGB –Rechte und Pflichten bei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Rechte-und-Pfli...
613a BGB ist seit 1972 im BGB verankert, setzt aber inzwischen auch die EG Richtlinie 2001/23/EG um. Die Vorschrift hat zentrale Bedeutung bei der Übertragung von Betrieben. Zweck von § 613a BGB ist, Arbeitsplätze und Anstellungsverträge der Arbeitnehmer

ver.di – Betriebsübergang nach § 613a BGB

https://tk-it-nrw.verdi.de/service/recht/++co++68c81d06-eb0d-11e3-9182-52540024...
Wenn der Betriebsteil innerhalb des Unternehmens verbleibt, findet kein Inhaberwechsel statt und § 613 a BGB findet keine Anwendung. Der Inhaber eines Betriebes wechselt auch nicht, wenn der Inhaber des Unternehmens wechselt, also bei Übertragung der Ges

Kündigung wegen Betriebsübergang nach § 613a BGB

http://fachanwalt-arbeitsrecht.de/kundigung-wegen-betriebsubergang-nach-%C2%A7-...
Der § 613 a BGB regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. Er gilt für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Auszubildende und leitende Angestellte. Liegen die V

Betriebsübergang § 613a BGB Rechte Pflichten Bielefeld BECKMANN ...

https://www.beckmannundnorda.de/613a.html
Der § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang) ist um die Absätze 5 und 6 ergänzt worden. Gemäß § 613a Abs. 5 BGB haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang über den Ze

So vermeiden Sie Fehler bei der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

http://www.iww.de/aa/archiv/betriebsuebergang-so-vermeiden-sie-fehler-bei-der-u...
01.04.2008 - Zum Schutz der ArbN bei einem Betriebsübergang hat die Rechtsprechung schon frühzeitig, später auch der Gesetzgeber (§ 613a Abs. 6 BGB) dem ArbN ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Widerspricht er dem Übergang, geht sein Arbeitsverhältnis nich


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Dienstvertrag › § 613

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 613 BGB
    § 613 Abs. 1 BGB oder § 613 Abs. I BGB

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