Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
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https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Info_Paragraph_613a_V_BGB
„"Neuer Inhaber" i.S.v. § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB ist stets derjenige, der beim letzten Betriebsübergang den Betrieb erworben hat. "Bisheriger Arbeitgeber" i.S.v. § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB kann nur derjenige sein, der bis zum letzten Betriebsübergang, also
https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/++file++536a14cbbdf98d076e00005c/d...
613 a BGB sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen. Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem. Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert. Obwohl der Schutz unvollkommen ist, en
https://buse.de/insights/betriebsuebergang-nach-%C2%A7-613a-bgb/pdf
Betriebsübergang nach §613a BGB. Voraussetzungen und rechtliche Folgen. Der Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils wirft für den Erwerber relevante, zahlreiche individual- und kollektivrechtliche Fragen auf. August 2016, Tanja Radoux. Wenn ein
http://www.kroeger-ra.de/index.php/schnellsuche-ergebnisse.html?file=tl_files/p...
613 a BGB ist grundsätzlich zwingendes Recht, daher. - vor Betriebsübergang Rechtsfolgen des § 613 a BGB nicht abdingbar;. - Umgehung nichtig, wenn sie die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses beseitigen und zugleich den Arbeitsplatz bei schlechteren, sa
http://www.zis.uni-mannheim.de/veranstaltungen/fruehere_veranstaltungen/abendsy...
23.02.2010 - Inhalts- und Bestandsschutz des § 613a BGB gilt auch für. Veräußerungen von Betrieben, die nach Eröffnung des. Insolvenzverfahrens erfolgen. Erwerber haftet nicht für noch nicht vom Veräußerer erfüllte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, so
https://www.taylorwessing.com/fileadmin/files/docs/pdf-german/Pils_Artikel.pdf
20.01.2014 - Hochschule Niederrhein u. a. Strategisches Arbeitsrecht. Dr. Michael Johannes Pils, RA. Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB. Die Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen Betriebsübergang nach. § 613a Abs. 5 BGB zä
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Rechte-und-Pfli...
613a BGB ist seit 1972 im BGB verankert, setzt aber inzwischen auch die EG Richtlinie 2001/23/EG um. Die Vorschrift hat zentrale Bedeutung bei der Übertragung von Betrieben. Zweck von § 613a BGB ist, Arbeitsplätze und Anstellungsverträge der Arbeitnehmer
https://tk-it-nrw.verdi.de/service/recht/++co++68c81d06-eb0d-11e3-9182-52540024...
Wenn der Betriebsteil innerhalb des Unternehmens verbleibt, findet kein Inhaberwechsel statt und § 613 a BGB findet keine Anwendung. Der Inhaber eines Betriebes wechselt auch nicht, wenn der Inhaber des Unternehmens wechselt, also bei Übertragung der Ges
http://fachanwalt-arbeitsrecht.de/kundigung-wegen-betriebsubergang-nach-%C2%A7-...
Der § 613 a BGB regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. Er gilt für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Auszubildende und leitende Angestellte. Liegen die V
https://www.beckmannundnorda.de/613a.html
Der § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang) ist um die Absätze 5 und 6 ergänzt worden. Gemäß § 613a Abs. 5 BGB haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang über den Ze
http://www.iww.de/aa/archiv/betriebsuebergang-so-vermeiden-sie-fehler-bei-der-u...
01.04.2008 - Zum Schutz der ArbN bei einem Betriebsübergang hat die Rechtsprechung schon frühzeitig, später auch der Gesetzgeber (§ 613a Abs. 6 BGB) dem ArbN ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Widerspricht er dem Übergang, geht sein Arbeitsverhältnis nich