§ 611b BGB, (weggefallen)
Paragraph 611b Bürgerliches Gesetzbuch

weggefallen


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

5. Zählen Behinderungen auf dem Weg zur Arbeit zu den subjektiven ...

https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/arbeitsre...
Stellenausschreibungen innerhalb des Betriebes und öffentlich müssen sich grundsätzlich „geschlechtsneutral“ an Frauen und an Männer wenden (§ 611 b BGB). Die Betriebsräte haben über die Einhaltung dieses Gebots zu wachen (§ 75 BetrVG). Bei der Benachtei


PDF Dokumente zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/extra/bgb_arbgg17102003.pdf
01.07.2003 - BGB § 611b Arbeitsplatzausschreibung. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebs nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben, es sei denn, dass ein Fall des § 611a. Abs. 1 Satz 2 vorliegt. BGB §

Gleichstellung von Männern und Frauen - Zahnärztekammer Bremen

https://zaek-hb.de/cntx_uploads/dateien/downloads/praxisfuhrung/rechtliche_grun...
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. GESETZ ÜBER DIE GLEICHSTELLUNG VON. MÄNNERN UND FRAUEN AM ARBEITSPLATZ. Nach Artikel 2 des Gesetzes sind in Praxen, in denen in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, Teile des Bürgerlichen Gesetzbuch

Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/10/001/1000156.pdf
15.06.1983 - Die Regelung des § 611 b BGB, wonach der Arbeitgeber einen. Arbeitsplatz geschlechtsneutral ausschreiben soll, wird in eine zwingende Vorschrift abgeändert. Die Regelung im EG-Anpassungsgesetz, wonach der Arbeitge- ber einen Abdruck dieser V

5.2 Frauenförderplan - Stadt Wildberg

https://www.wildberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Rathaus_Service/Ortsrecht/5-2...
Alle zu besetzenden Stellen werden grund- sätzlich öffentlich ausgeschrieben. Interne und externe Stellenausschreibungen erfolgen in weiblicher und männlicher Form. (§ 611 b des Bürgerlichen Gesetzbuches –. BGB). Gemäß § 611 a Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine

Schriftenverzeichnis - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/arbeitsrech...
23.04.2014 - Kommentierung der §§ 611a, 611b, 613a BGB in: Staudinger, Kommentar zum BGB,. 13. Bearb. 1999 (mit Reinhard Richardi). 3. Sonntagsarbeit unter der Geltung des Arbeitszeitgesetzes, Baden-Baden 1999 (mit Rein- hard Richardi). 4. Gleichbehandlu


Webseiten zum Paragraphen

§ 611b BGB a.F.

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/k0611b.htm
611b BGB wurde aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.06 (Art.3 Abs.14, BGBl. I 2006 S.1897, 1909, in Kraft seit 18.08.06). Mit diesem Gesetz wurde das Allgemei

§ 611b BGB (aufgehoben) Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92338.htm
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche.

§ 611b BGB (weggefallen) - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/611b
611b BGB (weggefallen). Home · Gesetze · BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; § 611b BGB (weggefallen). Titel 8 – Dienstvertrag und ähnliche Verträge → Untertitel 1 – Dienstvertrag. (weggefallen). § 611a BGB (weggefallen) · § 612 BGB, Vergütung · Top-Rechner ·

BGB § 611b (weggefallen) - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_611b/
... 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag · § 611a (weggefallen) · § 611a Arbeitsvertrag · § 611b (weggefallen) · § 612 Vergütung · § 612a Maßregelungsverbot · § 613 Unübertragbarkeit · § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang · § 614

Kommentierung zu (XXXX) §§ 611a und 611b BGB –(weggefallen ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/weggefallen
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Dienstvertrag › § 611b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 611b BGB

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