(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.iww.de/pp/recht/arbeits-und-sozialrecht-freie-mitarbeiter-in-gefahr...
611a BGB unter der Lupe von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler. | Den Sozialversicherungsträgern, insbesondere der Rentenversicherung, sind freie Mitarbeiter schon seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Die Versi cherungsträger
http://www.xn--experten-arbeit-strken-i5b.de/wp-content/uploads/2016/05/Freelan...
Warum Freiberufler mit den Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales (BMAS) nicht zufrieden sein können und sich dagegen zur Wehr setzen sollten. Beim ersten Lesen des vom BMAS vorgeschlagenen neuen § 611a BGB kann der Eindruck entstehen, das
http://www.werkvertrag-zeitarbeit.de/151222-zur-formul-d--611-a.pdf
22.12.2015 - Zur Formulierung des § 611a BGB im Referentenentwurf des BMAS vom 16.11.2015 und die hieraus nicht herzuleitenden Folgen für die Abgrenzung werkvertraglicher Tätigkeit und Arbeitnehmerüberlassung bei kooperierenden Unternehmen von. Rechtsanw
http://www.freilaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/09/01Das-%E2%80%9Ea_-mu...
Mit Wirkung zum 1.4.2017 wurde der § 611a BGB einge- führt. Wer bereits Arbeitsrecht gepaukt hat und fürchtet, er müsse noch mal ran, kann aufatmen: Änderungen bringt der neue Paragraph nicht, insofern kann auf den bereits gelernten Stoff, gefertigte Zus
http://www.protag-law.com/wp-content/uploads/2016/04/173-160130-BD_01_16_S17-19...
Erste Kritikpunkte durch die geplante Änderung in § 611a BGB. Bedauerlicherweise muss festge- stellt werden, dass die Formulierung des § 611a BGB aufgrund des politi- schen Kontextes, nämlich der Ver- einbarung im. Koalitionsvertrag, fälschlicherweise in
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/04/12/der-neue-%C2%A7-611a-bgb-alles-...
12.04.2017 - Neben einer Vielzahl von praxisrelevanten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Novellierung des AÜG zum 01.04.2017 einen neuen Paragraphen an anderer Stelle eingefügt: § 611a BGB. Dam
http://www.vangard.de/blogbeitrag/die-neue-gesetzliche-definition-des-arbeitsve...
Was ist passiert? Das seit dem 01. Januar 1900 existierende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält für fast alle im täglichen Leben relevanten Vertragstypen eine Definition, angefangen vom Kaufvertrag über den Mietvertrag bis hin zum Dienst- oder Werkvertr
https://www.deubner-steuern.de/themen/aueg/611a-bgb.html
Mit der AÜG Reform wurde § 611a BGB neu gefasst und damit erstmals eine Definition des Arbeitnehmerbegriffs geschaffen. Erfahren Sie hier mehr.
http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb
19.11.2015 - Neuer § 611a BGB: Erstmals im Referentenentwurf (Stand 16.11.2015, siehe aber auch neuer Entwurf vom 17.02.2016 unten) aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) ist die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 611a BGB) im Bürgerlichen Gesetzbuch
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/bundestag-hat-aenderung-des-arbeitn...
26.10.2016 - Neben der Stärkung der Betriebsräte in den Entleihunternehmen sind ab dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung vor allem folgende Änderungen zu beachten. Überlassungshöchstdauer. Mit der am 22.10.2016 beschlossenen Änderung des AÜG sollen künf