Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen, in dem die Nutzungen, die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können, zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ( Rentenreformgesetz 1999) vom 16.12.1997
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/120813_Berliner_Kommentar_Leseprobe1...
112. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dehne/von Hardenberg. § 584b BGB ist abdingbar.178. II. Beendigung des Pachtverhältnisses. Voraussetzung für den Anspruch ist die Vorenthaltung des gepachteten. Gegenstandes durch den Pächter nach Pachtende. Das heißt
http://www.gartenfreunde-kreis-wernigerode.de/Dokumente/PV.pdf
Nach § 4 Abs. 1 BKleingG gelten für. Kleingartenpachtverträge insoweit die Vorschriften des BGB über die Pacht. Nach § 581 Abs. 2 BGB gelten insoweit, sofern sich aus den §§ 582 - 584 b BGB nichts anderes ergibt, die. Vorschriften über den Mietvertrag. 4
https://www.neba-hv.de/fileadmin/templates/neba-hv/pdf/Mietrecht.pdf
Mietrecht – Mietvertrag und Pachtvertrag. (Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB) in der Fassung der letzten Änderung vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) ... 584. Kündigungsfrist. § 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte. § 584
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4249/Microsoft%20Word%20-%203%20...
Es verbliebe eine Differenz von DM 2.530,50, die fast fünf Quartalsraten ausmacht. 3. Die Beklagte schuldet der Klägerin – nachdem während des Berufungsverfahrens weitere Zahlungen geleistet worden sind – gemäß § 581 Abs. 1 Satz 2 beziehungsweise §. 584b
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02000100/Weitere_Professoren/Weiter...
1) Leihe (§§ 598 - 606 BGB), in: Historisch-Kritischer Kommentar zum BGB, hrsg. von Mathias Schmoeckel / Joachim Rückert / Reinhard Zimmermann, Bd. III,. Schuldrecht Besonderer Teil, 2013. 2) Pacht (§§ 581 – 584b BGB), in: in: Beck-online Großkommentar Z
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_584b/
20.07.2017 - 584b Verspätete Rückgabe. 1Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältni
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92290.htm
Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis.
http://www.mieterverein-im-internet.de/gesetze/BGB/584b.html
Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen, in dem die Nutzungen, die d
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 584b – Verspätete Rückgabe. Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die v
https://www.zip-online.de/heft-47-1997/zip-1997-2049-nutzungsentschaedigung-nac...
745 Abs. 2 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Die §§ 557, 584b BGB sind nicht anzuwenden. 3. Darüber hinaus kann dem durch den Zahlungsverzug zur Kündigung veranlassten Miteigentümer ein Schadensersatzanspruch auf Weiterzahlung der vereinbarten