(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.
(2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Wodurch sind die Vertragsparteien geschützt? Verpächterpfandrecht (§ 581 II iVm §§ 562 ff. BGB). Pfandrecht des Pächters am Inventar (§ 583 BGB). Kündigung wie Mietrecht (§ 581 II) – aber: beachte §§. 584, 594 f. BGB für Grundstücke. • Besonderheiten: Ni
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1995/Heft12/1995_1...
Die Kündigung des Pachtvertrages ist nur halbjährig zum Jahresende zulässig (§ 584. Abs. 1 BGB). Verweigert der Verpächter dem Pächter die Erlaubnis zur Unterverpachtung, entsteht daraus für den Pächter kein Kündigungsgrund (§ 584 a Abs. 1 BGB). Beim Tod
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/inh_beck-texteimdtv5001bgb_978-3-406...
(2) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalender- monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach. § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. (gesetzliche Frist). 2 § 573 a Abs. 1
http://www.kleingaertner-duesseldorf.de/wp-content/uploads/2017/01/ZwPachtvertr...
(BGB §§ 535-584a). Als Bestandteil dieses Zwischenpachtvertrages sind vereinbart: ▻ die Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung;. ▻ die Rechte und Pflichten des Zwischenverpächters berührenden Regelungen des Gen
https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/0/4/7/Mk042003.pdf
01.08.2002 - jahrs zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig (§ 580a Abs. 4 i.V.m.. Abs. 2 BGB). Es besteht also eine Kündigungsfrist von rund sechs Monaten. Bei einem. Pachtvertrag ist das Sonderkündigungsrecht durch § 584a BGB ausgeschlosse
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-4/Ausschluss-best...
584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92289.htm
(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
https://openjur.de/g/bgb/584a.html
584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte →. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
https://www.anwaltonline.com/gesetze/bgb-neu/584a.html
584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
http://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/584a.html
584a BGB Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte, Gesetzestext mit Erläuterung.