§ 584a BGB, Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
Paragraph 584a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.


(2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.


Benachbarte Paragraphen


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Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen - jura | Uni Bonn

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SchiedsamtsZeitung Pacht oder Miete - Bund Deutscher ...

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574–574b BGB 1 - Beck Shop

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(2) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalender- monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach. § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. (gesetzliche Frist). 2 § 573 a Abs. 1

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(BGB §§ 535-584a). Als Bestandteil dieses Zwischenpachtvertrages sind vereinbart: ▻ die Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung;. ▻ die Rechte und Pflichten des Zwischenverpächters berührenden Regelungen des Gen

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Kommentierung zu § 584a BGB –Ausschluss bestimmter ...

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584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

§ 584a BGB Ausschluss bestimmter mietrechtlicher ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92289.htm
(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

§ 584a BGB - Ausschluss bestimmter mietrechtlicher ... - openJur

https://openjur.de/g/bgb/584a.html
584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte →. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

AnwaltOnline Mietrecht >> Gesetze >> Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ...

https://www.anwaltonline.com/gesetze/bgb-neu/584a.html
584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte. (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

§ 584a BGB - Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte

http://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/584a.html
584a BGB Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte, Gesetzestext mit Erläuterung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 4: Pachtvertrag › § 584a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 584a BGB
    § 584a Abs. 1 BGB oder § 584a Abs. I BGB
    § 584a Abs. 2 BGB oder § 584a Abs. II BGB

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