§ 583 BGB, Pächterpfandrecht am Inventar
Paragraph 583 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu.


(2) Der Verpächter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Pächters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jedes einzelne Inventarstück dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe des Wertes Sicherheit leistet.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Fälle zum Sachenrecht - Vieweg / Röthel, Leseprobe - Verlag Franz ...

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Faelle-Sachenrecht-9783800641604...
am Inventar (§ 583 BGB), das Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) sowie die. Pfandrechte aus §§ 397, 463, 440, 475a und 623 HGB. Einbringungspfandrechte, die keinen Besitz des Pfandgläubigers voraussetzen, wie bspw. das Pfandrecht des Vermieters, des Verpäc

Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Leasing. Leihe. Pacht. Sachdarlehen. Verwahrung. Was ist ein Landpachtvertrag? Pachtrecht (§ 581 I, §§ 582-583a) + Sonderregeln. Nicht: Mietrecht (§ 581 II) → aber: § 586 II → § 536 I-III. Pachtvertrag über landwirtschaftliches Grundstück. (§ 585 I BGB).

574–574b BGB 1 - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/inh_beck-texteimdtv5001bgb_978-3-406...
(2) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalender- monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach. § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. (gesetzliche Frist). 2 § 573 a Abs. 1

2. Fall „Armer Hund“ - Examensrelevant

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2015/10/Fall-2-Armer-Hund-Teil-2.p...
823 BGB ist neben den §§ 985 ff. BGB nicht anwendbar; Begründung § 993 I 2. Hs. BGB. Ausnahmen. • § 992 BGB. • Fremdbesitzerexzess, d.h. wenn der gutgläubige Fremdbesitzer (bei § 868 BGB) die. Grenzen (z.B. § 583 BGB) seines durch das vermeintliche (z.B.

Kopfbogen hoch

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/16652/1/Avci_Braun.pdf
Ehegatten nach Art. 584 Abs. 1 TBK anzuwenden. Nach Art. 603 i.V.m. Art. 583 Abs. 2. S. 1 TBK ist diese Form auch auf Bevollmächtigungen zur Abgabe einer. Schuldbeitrittserklärung anzuwenden, die eine natürliche Person erteilt. Dagegen unterstellt das BG


Webseiten zum Paragraphen

§ 583 BGB Pächterpfandrecht am Inventar Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92286.htm
(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu. (2) Der Verpächter kann.

.§ 583 BGB Pächterpfandrecht am Inventar - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/583-BGB-Paechterpfandrecht-am-Inventar_61139
(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen ein Pfandrecht an.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 583 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu. (2) 1Der Verpächter kann die Geltendmach

BGB § 583 Pächterpfandrecht am Inventar - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_583/
20.07.2017 - Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag. Untertitel 4: Pachtvertrag. § 583 Pächterpfandrecht am Inventar. (1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfan

§ 583a BGB - Verfügungsbeschränkungen bei Inventar - openJur

https://openjur.de/g/bgb/583a.html
583a Verfügungsbeschränkungen bei Inventar →. Vertragsbestimmungen, die den Pächter eines Betriebs verpflichten, nicht oder nicht ohne Einwilligung des Verpächters über Inventarstücke zu verfügen oder Inventar an den Verpächter zu veräußern, sind nur wir


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 4: Pachtvertrag › § 583

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 583 BGB
    § 583 Abs. 1 BGB oder § 583 Abs. I BGB
    § 583 Abs. 2 BGB oder § 583 Abs. II BGB

  • Werbung