(1) Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Teilen zu unterschreiben.
(2) Weigert sich ein Vertragsteil, bei der Anfertigung einer Beschreibung mitzuwirken, oder ergeben sich bei der Anfertigung Meinungsverschiedenheiten tatsächlicher Art, so kann jeder Vertragsteil verlangen, dass eine Beschreibung durch einen Sachverständigen angefertigt wird, es sei denn, dass seit der Überlassung der Pachtsache mehr als neun Monate oder seit der Beendigung des Pachtverhältnisses mehr als drei Monate verstrichen sind; der Sachverständige wird auf Antrag durch das Landwirtschaftsgericht ernannt. Die insoweit entstehenden Kosten trägt jeder Vertragsteil zur Hälfte.
(3) Ist eine Beschreibung der genannten Art angefertigt, so wird im Verhältnis der Vertragsteile zueinander vermutet, dass sie richtig ist.
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http://www.svbm.online/archive/photographs.details.2.doc
BGB 634B, 4452 SR, CSN 449, SPT 64 +. 40. Montrose Hiring Co - CK 4772, DDG 315, Bean – HSR 121, KSR 97, Smith – JYS 4, Meffan – GSR 244 .... PXA 640J, BXA 431B + GXA 156D +, 7436 SP. SO - (Y)CS 90T ?, Northern - DWG 918, MacBrayne - CGA 585B. 11. ex-Ale
http://www.gutachterring.de/Inventar_Betriebspacht.pdf
01.09.2015 - BGB – Pachtvertragsrecht. §§ 581 – 597 BGB vor allem. § 582 Erhaltung des Inventars. § 582a Inventarübernahme zum Schätzwert. § 585 Begriff des Landpachtvertrags. § 585a Form des Landpachtvertrags. § 585b Beschreibung der Pachtsache. § 586 V
http://www.onleihe.de/static/content/interna/20080926/978-3-937887-04-3/v978-3-...
26.09.2008 - 585 b Absatz 1 BGB – bei Anbahnung der Vertragsverhandlungen, gemeinsam mit dem Verpächter das Grundstück und gegebenenfalls den Betrieb zu besichtigen. Daraufhin sollten die Parteien eine Be- schreibung anfertigen, in welchem Zustand sich d
https://www.aclanz.de/wp-content/uploads/2014/01/Info-M-11-13-491.pdf
5 3111: BGB Erstreckung auf Zubehör. Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer. Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache. 5 585b BGB Beschreibung der Pachtsache. (1) 1Der Verpächter und de
https://www.arl-lw.niedersachsen.de/download/104141/landeseigene_Einzelgrundstu...
1.2. Auf eine nähere Beschreibung der Pachtsache (S 585 b BGB) wird grundsätzlich verzichtet. Pro- duktions- und Lieferrechte, sowie evtl. Rechtsansprüche aus öffentlichen Einkommensübertra- gungen, die mit der Pachtsache verbunden sind, beschreibt der P
http://www.linnich.de/rathaus_politik/downloads/Allgemeine_Pachtbedingungen_fue...
01.09.2013 - Auf eine nähere Beschreibung der Pachtsache (§ 585b BGB) wird verzichtet. 1.4. Das Pachtjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Zeit vom 01. November 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gilt als Anpassungszeitraum zum Übergang auf die neue Regelung
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14.11.2017 - Ein Hotel ist keine Flüchtlingsunterkunft · Beitrag im DATEV magazin: Verlustabzug bei Körperschaften · Weiterbeschäftigung über den Zeitpunkt der Regelaltersgrenze hinaus · Digitaler Binnenmarkt – Die Verordnung gegen Geoblocking kommt! Dig
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(1) Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. Dies gilt für die B
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_585b/
20.07.2017 - Untertitel 5: Landpachtvertrag. § 585b Beschreibung der Pachtsache. (1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in d
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92294.htm
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=581-597
585b Beschreibung der Pachtsache. § 585b wird in 6 Vorschriften zitiert. (1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie s