§ 546a BGB, Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
Paragraph 546a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.


(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.


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Nutzungsentschädigung, § 546a BGB - vhw

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Nutzungsentschädigung, § 546a BGB: Wann wird die Mietsache dem Vermieter. „vorenthalten“? Wann hat der Vermieter einen Anspruch aus ungerechtfertig- ter Bereicherung? BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - VIII ZR 214/161. Mit einem Grundsatzurteil vom 18. Janu

Nutzungsentschädigung

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Nutzungsentschädigung verlangen (§ 546a BGB). Dabei hat der Vermieter die Wahl zwischen einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete und einer Entschädigung in. Höhe der ortsüblichen Miete. 1 Vorenthaltung. Eine Vorenthaltung i.S.v. § 546a, § 571 B

Wohnraummietvertrag A. Ansprüche V gegen M I. Zahlung des ...

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Die §§ 812 ff. BGB und §§ 987 ff BGB werden von dem § 546a BGB nach hM nicht verdrängt. Str. – von der Rspr. aber befürwortet - ist die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. auf den nachträglich nichtberechtigten Fremdbesitzer (Weidenkaff, in Palandt, 64. Aufl.,

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09.03.2017 - Die für vergleichbare Sachen ortsübliche. Miete, die der Vermieter gemäß § 546a. Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthal- tung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Miet- verhältnisses nicht zurückgibt

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 16. Dezember 2016

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Kommentierung zu § 546a BGB –Entschädigung des Vermieters bei ...

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13.11.2014 - 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe. (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete o

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§ 546a BGB - Entschädigung des Vermieters bei verspäteter ... - openJur

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546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe →. (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Mie

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1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 535 Abs. 2 hat der Mieter während der Mietzeit die vereinbarte Miete zu entrichten. Dieser vertragliche Anspruch endet mit dem Ende der Mietzeit. Danach ist der Mieter nach § 546 verpflichtet, die gemietete Sache zurückzugeben.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse › § 546a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 546a BGB
    § 546a Abs. 1 BGB oder § 546a Abs. I BGB
    § 546a Abs. 2 BGB oder § 546a Abs. II BGB

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