(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
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https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentie...
Nutzungsentschädigung, § 546a BGB: Wann wird die Mietsache dem Vermieter. „vorenthalten“? Wann hat der Vermieter einen Anspruch aus ungerechtfertig- ter Bereicherung? BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - VIII ZR 214/161. Mit einem Grundsatzurteil vom 18. Janu
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY594f/Nutzungsentschaed...
Nutzungsentschädigung verlangen (§ 546a BGB). Dabei hat der Vermieter die Wahl zwischen einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete und einer Entschädigung in. Höhe der ortsüblichen Miete. 1 Vorenthaltung. Eine Vorenthaltung i.S.v. § 546a, § 571 B
http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/%DCbung05/Semesterhausarbeit%20WS%...
Die §§ 812 ff. BGB und §§ 987 ff BGB werden von dem § 546a BGB nach hM nicht verdrängt. Str. – von der Rspr. aber befürwortet - ist die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. auf den nachträglich nichtberechtigten Fremdbesitzer (Weidenkaff, in Palandt, 64. Aufl.,
http://www.mummenhoff.net/website/media/download.php?file=1490121874768_jurisPR...
09.03.2017 - Die für vergleichbare Sachen ortsübliche. Miete, die der Vermieter gemäß § 546a. Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthal- tung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Miet- verhältnisses nicht zurückgibt
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
30.01.2017 - 549 Abs. 1, 546a. Abs. 1 BGB. ➢ Vorenthaltung der Mietsache. ➢ Der Begriff der Vorenthaltung setzt voraus, dass der Mieter die Mietsache trotz. Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt und das Unterlassen der. Herausgabe dem Willen
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Entschaedigung-...
13.11.2014 - 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe. (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete o
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/bgh-leitsatzentscheidung-zur-h%C3%B6he-d...
21.02.2017 - Mit seiner Entscheidung vom 18. Januar 2017 (VIII ZR 17/16) konkretisiert der BGH die gesetzlichen Konturen des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB. Hiernach hat der Vermieter gegen seinen (ehemaligen) Mieter,
https://openjur.de/g/bgb/546a.html
546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe →. (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Mie
https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/nutzungsentschaedigung-nach-%C2%A7-5...
15.02.2017 - Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB: Bundesgerichtshof klärt die streitige Frage, was der Vermieter verlangen kann. Hier lesen Sie die Entscheidung!
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 535 Abs. 2 hat der Mieter während der Mietzeit die vereinbarte Miete zu entrichten. Dieser vertragliche Anspruch endet mit dem Ende der Mietzeit. Danach ist der Mieter nach § 546 verpflichtet, die gemietete Sache zurückzugeben.