(1) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.
(2) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130200/_temp_/ATT00047.docx
17.07.2010 - Schreiben von M vom 15.10.2007 ist Kündigungswiderspruch nach §§ 547 ff BGB. Widerspruchswille zweifelsfrei erkennbar, § 133 BGB. Rechtsfolge. Kündigungswiderspruch beinhaltet Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Modifikation der d
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Der Mietvertrag könnte nach § 142 I BGB infolge Anfechtung des Vertrages durch M nichtig sein, so dass ein Anspruch nicht gegeben wäre. Hierfür .... Dass die Regelung des § 551 I BGB dispositiv ist, zeigt § 557a I 1 Hs. 1 BGB a.F. (§ 547 BGB n.F.), der d
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2002/Heft03/2002_S...
Der. Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 547a'. BGB von DirAG Paulisch, Winsen (Luhe). Das Am
https://www.alpmann-schmidt.de/PDF/Probeklausuren_2Ex.pdf
Minderung der Miete wegen eines Mangels der Mietsache, Aufrechnung gegen die. Mietforderung mit einem Verwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch bei Bau- kostenzuschuss des Mieters. Widerklage: Negative Feststellungswiderklage, Zahlungswiderklage. §§
http://d-nb.info/952678934/04
125. § 542 BGB (Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs). 146. § 543 BGB (Anzuwendende Vorschriften). 146. § 544 BGB (Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung). 156. § 545 BGB (Mängelanzeige). 159. § 546 BGB (Lastentragung). 168. §
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessore...
In Klausuren wird hier gerne § 570 BGB übersehen (lesen!). § 547 BGB regelt einen Rückzahlungsanspruch des Mieters. Merke: Kündigungsprobleme werden in Examensklausuren idR über den Räumungsrechtsstreit als. Einstieg gestellt. Alternative: Der Vermieter
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/unirepzivrws1718/S...
536a II BGB. - [§ 439 II, III 1 BGB (§ 475 VI BGB)]. - § 539 BGB/§ 601 BGB. • Herausgabe von Erlangtem :§ 667 BGB. • Rückgewähr: § 546 BGB, § 604 BGB. • Rückgewähr von „Überzahlungen“: § 547 BGB, § 628 I 3 BGB. • Entschädigung: § 546a BGB. Repetitorium V
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Erstattung-von-...
547 BGB soll verhindern, dass der Mieter im Falle der für den Zeitraum nach Beendigung des Mietverhältnis zu viel gezahlten Miete auf §§ 812 ff. BGB zurückgreifen muss. Die Vorschrift dient dem Schutz des Mieters. Ohne § 547 BGB besteht das Risiko, dass
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=535-547
(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. 2Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertr
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_547/
20.07.2017 - ... 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe · § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete · § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts · § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften · §
https://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/547.html
547 BGB Erstattung von im Voraus entrichteter Miete, Gesetzestext mit Erläuterung.