§ 547 BGB, Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
Paragraph 547 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.


(2) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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Lösungsskizze Samstagsklausur vom 17.7.2010 Teil I Fallfrage 1 ...

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17.07.2010 - Schreiben von M vom 15.10.2007 ist Kündigungswiderspruch nach §§ 547 ff BGB. Widerspruchswille zweifelsfrei erkennbar, § 133 BGB. Rechtsfolge. Kündigungswiderspruch beinhaltet Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Modifikation der d

AT: Willenserklärung, widerrechtliche Drohung, verkehrswesentliche ...

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Der Mietvertrag könnte nach § 142 I BGB infolge Anfechtung des Vertrages durch M nichtig sein, so dass ein Anspruch nicht gegeben wäre. Hierfür .... Dass die Regelung des § 551 I BGB dispositiv ist, zeigt § 557a I 1 Hs. 1 BGB a.F. (§ 547 BGB n.F.), der d


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Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 547a' BGB

http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2002/Heft03/2002_S...
Der. Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 547a'. BGB von DirAG Paulisch, Winsen (Luhe). Das Am

Probeklausuren 2. Staatsexamen - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/PDF/Probeklausuren_2Ex.pdf
Minderung der Miete wegen eines Mangels der Mietsache, Aufrechnung gegen die. Mietforderung mit einem Verwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch bei Bau- kostenzuschuss des Mieters. Widerklage: Negative Feststellungswiderklage, Zahlungswiderklage. §§

Kommentar zum BGB-Mietrecht

http://d-nb.info/952678934/04
125. § 542 BGB (Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs). 146. § 543 BGB (Anzuwendende Vorschriften). 146. § 544 BGB (Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung). 156. § 545 BGB (Mängelanzeige). 159. § 546 BGB (Lastentragung). 168. §

Materielles Zivilrecht im Assessorexamen - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessore...
In Klausuren wird hier gerne § 570 BGB übersehen (lesen!). § 547 BGB regelt einen Rückzahlungsanspruch des Mieters. Merke: Kündigungsprobleme werden in Examensklausuren idR über den Räumungsrechtsstreit als. Einstieg gestellt. Alternative: Der Vermieter

Repetitorium Vertragliche Schuldverhältnisse

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/unirepzivrws1718/S...
536a II BGB. - [§ 439 II, III 1 BGB (§ 475 VI BGB)]. - § 539 BGB/§ 601 BGB. • Herausgabe von Erlangtem :§ 667 BGB. • Rückgewähr: § 546 BGB, § 604 BGB. • Rückgewähr von „Überzahlungen“: § 547 BGB, § 628 I 3 BGB. • Entschädigung: § 546a BGB. Repetitorium V


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Kommentierung zu § 547 BGB –Erstattung von im Voraus entrichteter ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Erstattung-von-...
547 BGB soll verhindern, dass der Mieter im Falle der für den Zeitraum nach Beendigung des Mietverhältnis zu viel gezahlten Miete auf §§ 812 ff. BGB zurückgreifen muss. Die Vorschrift dient dem Schutz des Mieters. Ohne § 547 BGB besteht das Risiko, dass

§§ 535 bis 547 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=535-547
(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 547 – Erstattung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. 2Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertr

BGB § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_547/
20.07.2017 - ... 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe · § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete · § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts · § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften · §

§ 547 BGB - Erstattung von im Voraus entrichteter Miete

https://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/547.html
547 BGB Erstattung von im Voraus entrichteter Miete, Gesetzestext mit Erläuterung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse › § 547

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 547 BGB
    § 547 Abs. 1 BGB oder § 547 Abs. I BGB
    § 547 Abs. 2 BGB oder § 547 Abs. II BGB

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