(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130200/_temp_/ATT00047.docx
17.07.2010 - Mietverhältnis zwischen V und M (+), da V mit seiner Eintragung in das Grundbuch als Eigentümer vollumfänglich in das zunächst zwischen M und E bestehende Metverhältnis eingetreten ist, § 566 BGB. Gem. § 549 Abs. 1 ist §546 auch bei Mietverh
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/EXUE_Juli.doc
30.07.2010 - I. Aus § 546 I BGB[1]. 1. Beendigung des Mietverhältnisses durch außerord. Kündigung gemäß § 543 I i.V. mit II Nr. 2? a) Wirksamer Mietvertrag nach §§ 535, 549 ff?? Problem: Einigung zwischen M und V. M hat gegenüber V erklärt, die Wohnung f
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY6f4c/Abnahme_Mietrecht...
Nach § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, die gemietete Sache nach der. Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Dabei genügt es nicht, wenn der. Mieter den Besitz an der Mietsache aufgibt (OLG München, Urteil v. 17.5.1985, 21 U. 4708/84)
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/55106_kl/55106_2015ss_fo...
Anspruch gegen den A auf Räumung und Herausgabe der Wohnung im Haus. „Auf dem Holzweg 1“ in Hagen besteht. Einschub: Mögliche Anspruchsgrundlagen? - § 546 Abs. 1 BGB (vertraglicher Anspruch). - § 985 BGB (dinglicher Anspruch). - § 812 Abs. 1 S.2 Alt. 1 B
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
30.01.2017 - Ansprüche des E gegen M. Frage 1: Ansprüche auf Rückgabe/ Herausgabe des Hausgrundstücks. I. Rückgabeanspruch gem. §§ 549 Abs. 1, 546 Abs. 1 BGB. Danach ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhält- nisses zurüc
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessore...
Ggf. EBV und § 546 II BGB. Untermieter/Dritter. Folgende Probleme treten in diesem Zusammenhang häufig in Examensklausuren auf: Problem: Anspruch des (Haupt-)Vermieters gg. Mieter auf Herausgabe der gezahlten Un- termiete bei unbefugter Untermiete währen
http://www.uni-goettingen.de/en/76473.html
V könnte ein Räumungsanspruch gegen M aus § 546 BGB oder § 985 BGB zuste- hen. Beide Ansprüche setzen voraus, dass das Mietverhältnis zwischen V und M be- endet ist. I. Die fristlose Kündigung vom 08.08.2004 hat nicht zu einer Beendigung des Miet- verhäl
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Rueckgabepflich...
13.11.2014 - Der Vermieter kann einen Herausgabeanspruch neben § 546 BGB auch aus § 985 BGB ableiten. Voraussetzung für § 985 BGB ist, dass der Vermieter Eigentümer der Sache ist und der Mieter im Besitz der Mietsache ist. Sind Vermieter und Eigentümer n
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung.html
21.01.2016 - Der Rückgabeanspruch des Vermieters gegen den Mieter besteht gemäß § 546 Abs. 2 BGB auch, wenn der Mieter die Mietsache – befugt oder unbefugt – untervermietet hat (BGH 22.11.2995 – VIII ARZ 4/95). Der Rückgabeanspruch besteht auch in diesem
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urte...
06.07.2012 - BGB §§ 546, 546a: Rückgabe der Mietsache; Schlüssel zum Objekt Bild: DW Online Redaktion. Kammergericht, Urteil vom 30. Januar 2012, 8 U 192/10. Ausnahmsweise genügt für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schl
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses
https://openjur.de/g/bgb/546.html
546 Rückgabepflicht des Mieters →. (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung