§ 481b BGB, Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
Paragraph 481b Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt erworben oder veräußert werden sollen.


(2) Ein Tauschsystemvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den einzelne Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt getauscht oder auf andere Weise erworben oder veräußert werden sollen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Fernabsatzverträge - IHK Berlin

https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/do...
01.01.2017 - Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tausch- systeme nach den §§ 481 bis 481b BGB,. • Behandlungsverträge nach § 630a BGB,. • Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstig

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702764.pdf
18.08.2010 - harmonisierung umzusetzen sind, besteht insoweit auch wei- terhin kein Raum für die Anwendung der allgemeinen. Vorschriften über Fernabsatzverträge. In § 312b Absatz 3. Nummer 2 BGB werden daher sämtliche Vertragsarten der neuen §§ 481 bis 4

MB Fernabsatzverträge_01.2017 - IHK München

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Vertragsrecht/fernabsat...
Verträge über die Beförderung von Personen,. • Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tausch- systeme nach den §§ 481 bis 481b BGB,. • Behandlungsverträge nach § 630a BGB,. • Verträge über die Lieferung von Leb

Verbraucherschutzrecht - Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/09/72/de/9783406674464_inh.pdf
a) Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 481 BGB ........................................... 124 b) Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, § 481a BGB ................. 124 c) Vermittlung und Tausch von Nutzungsrechten ................................. 125

Grundstrukturen des Verbrauchervertrags im BGB - KOPS

https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/32663/Stuerner_0-315434...
481–481b BGB) sind nach § 312 Abs. 2 Nr. 6 BGB vom. Anwendungsbereich der §§ 312ff. BGB ausgenommen: Hier wird ein umfassender Schutz des Verbrauchers schon durch die §§ 482ff. BGB gesichert. d) Für Behandlungsverträge62 gelten nach § 630a BGB die spezie


Webseiten zum Paragraphen

§ 481b BGB Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a170230.htm
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte de

§§ 481 bis 481b BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=481-481b&ag=6597
(1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für ein

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 481b - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte de

§ 312b BGB [alte Fassung bis 12.06.2014] Fernabsatzverträge ...

http://www.it-rechtsanwalt.com/bgb-fernabsatz/312b-bgb-fernabsatzvertraege
12.06.2014 - 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge (§§ 481 bis 481b), 3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken u

umwelt-online: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - 2. Schuldverhältnisse ...

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/bgb/0433.htm
(3) Einem Wohngebäude steht ein Teil eines Wohngebäudes gleich, ebenso eine bewegliche, als Übernachtungsunterkunft gedachte Sache oder ein Teil derselben. § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt. Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubspr


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 2: Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge › § 481b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 481b BGB
    § 481b Abs. 1 BGB oder § 481b Abs. I BGB
    § 481b Abs. 2 BGB oder § 481b Abs. II BGB

  • Werbung