(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt erworben oder veräußert werden sollen.
(2) Ein Tauschsystemvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den einzelne Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt getauscht oder auf andere Weise erworben oder veräußert werden sollen.
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https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/do...
01.01.2017 - Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tausch- systeme nach den §§ 481 bis 481b BGB,. • Behandlungsverträge nach § 630a BGB,. • Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstig
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702764.pdf
18.08.2010 - harmonisierung umzusetzen sind, besteht insoweit auch wei- terhin kein Raum für die Anwendung der allgemeinen. Vorschriften über Fernabsatzverträge. In § 312b Absatz 3. Nummer 2 BGB werden daher sämtliche Vertragsarten der neuen §§ 481 bis 4
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Vertragsrecht/fernabsat...
Verträge über die Beförderung von Personen,. • Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tausch- systeme nach den §§ 481 bis 481b BGB,. • Behandlungsverträge nach § 630a BGB,. • Verträge über die Lieferung von Leb
https://www.soldan.de/media/pdf/09/72/de/9783406674464_inh.pdf
a) Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 481 BGB ........................................... 124 b) Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, § 481a BGB ................. 124 c) Vermittlung und Tausch von Nutzungsrechten ................................. 125
https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/32663/Stuerner_0-315434...
481–481b BGB) sind nach § 312 Abs. 2 Nr. 6 BGB vom. Anwendungsbereich der §§ 312ff. BGB ausgenommen: Hier wird ein umfassender Schutz des Verbrauchers schon durch die §§ 482ff. BGB gesichert. d) Für Behandlungsverträge62 gelten nach § 630a BGB die spezie
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a170230.htm
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte de
https://www.buzer.de/s1.htm?a=481-481b&ag=6597
(1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für ein
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte de
http://www.it-rechtsanwalt.com/bgb-fernabsatz/312b-bgb-fernabsatzvertraege
12.06.2014 - 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge (§§ 481 bis 481b), 3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken u
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/bgb/0433.htm
(3) Einem Wohngebäude steht ein Teil eines Wohngebäudes gleich, ebenso eine bewegliche, als Übernachtungsunterkunft gedachte Sache oder ein Teil derselben. § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt. Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubspr