(1) Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen. Bei der Berechnung der Vertragsdauer sind sämtliche im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
(2) Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden. Das Recht kann auch darin bestehen, aus einem Bestand von Wohngebäuden ein Wohngebäude zur Nutzung zu wählen.
(3) Einem Wohngebäude steht ein Teil eines Wohngebäudes gleich, ebenso eine bewegliche, als Übernachtungsunterkunft gedachte Sache oder ein Teil derselben.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/UEbersicht_ueber_die...
Die Rechtsfolgen des Rücktritts richten sich nach den §§ 346 ff BGB. Zu beachten ist hier unbedingt, dass die ... Eine Wertersatzpflicht besteht nach § 346 II 1 Nr.2 BGB auch bei "Vornahme" einer vorgenannten Tätigkeit. .... Faust JuS 2009, 481 [486]: Re
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/boerstinghaus/Veroeffentlichungsli...
23.09.2017 - Modernisierungs-Handbuch, Verlag C. H. Beck , 2014, 481 S. (gemeinsam mit Norbert Eisenschmid) ... 2017, Kommentierung von §§ 556d-556g, Vor § 557, §§ 557-559b BGB und § 561 BGB. • 12. ... Neues Mietrecht, Verlag C. H. Beck, 2001, Kommentier
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A. Einführung. B. Tausch, § 480 BGB. C. Teilzeit-Wohnrechte, §§ 481 ff. BGB. D. Schenkung, §§ 516 ff. BGB. E. Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB. F. Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB. G. Auftrag, §§ 662 ff. BGB. H. Geschäftsbesorgung, §§ 675 ff. BGB. I. Reisev
https://bez-hochsauerland.dlrg.de/fileadmin/groups/13010000/dok/2017/tl-tagung/...
Version: 27.10.2016. Landesverband Westfalen e. V. Ausbilder Wasserrettungsdienst (481) -. Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags. 1. ... uns derartige Gründe bekannt werden, informieren wir unverzüglich den Landesverband. (Name des BGB-Vertreters). (Or
https://www.buzer.de/s1.htm?a=481-481b&ag=6597
(1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für ein
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92146.htm
(1) Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach.
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0481.htm
Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 481ff (Teilzeit-Wohnrechteverträge)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_481/
481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag [3]. (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem J
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für eine