(1) Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt, in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abzufassen, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Ist der Verbraucher Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats, so kann er statt der Sprache seines Wohnsitzstaats auch die oder eine der Amtssprachen des Staats, dem er angehört, wählen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die vorvertraglichen Informationen und für die Widerrufsbelehrung.
(2) Ist der Vertrag von einem deutschen Notar zu beurkunden, so gelten die §§ 5 und 16 des Beurkundungsgesetzes mit der Maßgabe, dass dem Verbraucher eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der von ihm nach Absatz 1 gewählten Sprache auszuhändigen ist.
(3) Verträge, die Absatz 1 Satz 1 und 2 oder Absatz 2 nicht entsprechen, sind nichtig.
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http://www.hahn-terner.de/downloads/Publikationen-Dr_Paul_Terner2017.pdf
Zur Anwendbarkeit des § 1059a BGB auf einzelkaufmännische Unternehmen in: ZfIR 2007, S. 228- ... BGB in: DStR 2017, S. 160 - 163. Anmerkungen / Urteilsbesprechungen. • Bespr. von OLG Hamm, Beschl. v. 11.1.2007 – 15 VA 5/06 in: ZfIR 2007, S. 321-323. • An
https://www.soldan.de/media/pdf/88/4d/b9/9783800636433_inh.pdf
I. Berechtigtes Interesse des Vermieters. § 115 Allgemeines (§ 573 Abs. 1 BGB) ................................................ 483. 1. Mieterschutz allgemein ................................................................. 483. 2. Berechtigtes Interess
http://zjs-online.com/dat/artikel/2011_3_465.pdf
483 (484 f.). 5 So auch Pletsch, VersR 2006, 483 (485). damit bei Rückwärtsfristen im Sinne des § 188 Abs. 2 Alt. 2. BGB voraus und der 1.12. liegt zwei Monate vor dem 1.2. Da die Bewerbung nun spätestens am 1.12. eingegangen sein muss, ist eine Verfrist
http://www.gueteschutz-betonbauteile.de/data/documents/BGB-Produktgruppeneintei...
(nicht in DIN 483 enthalten) 2). HE. BPVO (4). DIN EN 1340. PZ. BGB-GSV. 6. Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonfertigteile. (Precast unreinforced, reinforced and prestressed concrete structural elements). 6.1. Tragende Fertigteile aus Beton, Stahlbeton od
http://freepages.genealogy.rootsweb.ancestry.com/~brouwergenealogydata/BGB/bgb%...
04.09.2015 - BGB 483 Council Minutes, 1655-1656. Council Minutes, 1655-1656, transcribed and edited by Charles T. Gehring, was published in 1995 by. Syracuse University Press as Volume VI of the New Netherland Document Series. A PDF version can be found
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_483/
483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen [3]. (1) 1Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort me
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0481.htm
Ist dem Verbraucher der in § 482 bezeichnete Prospekt vor Vertragsschluss nicht oder nicht in der in § 483 Abs. 1 vorgeschriebenen Sprache ausgehändigt worden, so beträgt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts abweichend von § 355 Abs. 1 Satz 2 einen
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.CErdw200300038
Typ, Indexdokument. Datum/Gültigkeitszeitraum, 01.10.2003. Bearbeitet von, Manz. Publiziert von, Lexis Nexis. Fundstelle, RdW 2003/483. Heft, 10 / 2003. Seite, 568. Entscheidung, OGH 28.4.2003, 7 Ob 68/03f. Zu den Verweisen ...
http://kanzlei-sbr.de/index.php/duesseldorfer-tabelle
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4). Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB), Prozent - satz, Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6). 0 - 5, 6 - 11, 12 - 17, ab 18. Alle Beträge in Euro. 1. bis 1500, 342, 393, 460, 527, 100, 880/1080. 2.
http://www.damm-legal.de/page/483?a=3
Insbesondere von § 320 Abs. 2 BGB weiche die Klausel zum Nachteil des Kunden ab. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen stehe der Beklagten danach nicht zu, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Tei