Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach § 486 hinweisen. Der Erhalt der entsprechenden Vertragsbestimmungen ist vom Verbraucher schriftlich zu bestätigen. Die Einzelheiten sind in Artikel 242 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche geregelt.
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https://www.riigikogu.ee/wpcms/wp-content/uploads/2014/11/051.tel_Kiirlaenude-a...
Saksa tsiviilseadustiku (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) § 195 näeb nõuete aegumistähtajana ette kolm aastat. Rootsi aegumisseaduse (Preskripsjonslag) § 2 lg 1 kohaselt aegub tarbija vastu esitatav nõue ... groupId=6447cfc7-0668-4ad2-9860-f62a7bbc7af6&anno
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702764.pdf
18.08.2010 - derrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot gemäß § 486 BGB hinweisen und sich den Erhalt vom Verbraucher schriftlich bestätigen lassen müssen. (§ 482a BGB in Verbindung mit Artikel 242 § 2 EGBGB). Die dadurch zu erwartenden Mehrkosten belau
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/arbeitsrecht/downloads/gliederung...
M. (Georgetown). Sommersemester 2017. 3. 3. Fernabsatzverträge, § 312d I BGB, Art. 246a § 1 II Nr. 1, III EGBGB. 4. Ratenlieferungsverträge, § 312a II BGB, Art. 246 III Nr. 1 EGBGB. 5. Sonstige a. Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 482a BGB, Art. 242 § 2 EGB
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Schuldrecht-Besonderer-Teil...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 3: · Schuldrecht, Besonderer Teil I §§ 433-534, CISG. Finanzierungsleasing, HeizkostenV, BetriebskostenV, CISG. Bearbeitet von. Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann, Prof. Dr. Klaus Peter Be
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
482 BGB-E geschehen. Der. Deutsche Notarverein begrüßt ausdrücklich diese verbraucherfreundliche Regelung, o Anzahlungsverbot. Ebenfalls berücksichtigt wurden die Bedenken des Deutschen Notarvereins hinsichtlich der „Aufweichung“ des Anzahlungsverbots, d
https://www.weltbild.de/media/txt/pdf/9783504471026-096.504.724.pdf
BGB. 14., neu bearbeitete Auflage, 2014, ca. 7000 Seiten, 2 Bände, gebunden Leinen, Kommentar. ISBN 978-3-504-47102-6. Normalpreis: 379,00 € ... gelt, also aus dem BGB ausgegliedert. Abs II S 2 setzt den ..... (3) Ist dem Verbraucher die in § 482a bezeic
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a170231.htm
Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach § 486 hinweisen. Der Erhalt der entsprechenden Vertragsbestimmungen ist vom.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/482a
1Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach § 486 hinweisen. 2Der Erhalt der entsprechenden Vertragsbestimmungen ist vom Verbraucher sc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_482/
482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage [3]. (1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein l
http://www.verbraucherrechtliches.net/VRRL/VRRL-356a-BGB.html
(2) Sind dem Verbraucher die in § 482 Absatz 1 bezeichneten vorvertraglichen Informationen oder das in Artikel 242 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichnete Formblatt vor Vertragsschluss nicht, nicht vollständig oder n
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-15-Fristausloes...
Wird dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung (§ 482a BGB, Art. 242 § 2 EGBGB) nicht oder nicht ordnungsgemäß vor Vertragsschluss übermittelt, beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem vollständigen Erhalt der Widerrufsbelehrung durch den Verbraucher zu lauf