§ 481a BGB, Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
Paragraph 481a Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr als einem Jahr, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf eine Unterkunft zu erwerben. § 481 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702764.pdf
18.08.2010 - 481a BGB dient der Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1. Buchstabe b und Absatz 2 der Richtlinie und enthält die De- finition des Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt. § 481a Satz 1 erweitert den Anwendungsbereich der §§ 481 bis 487 BG

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fileadmin//user_upload/Downloads/Recht...
10.06.2017 - 481a BGB Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt. 1Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr als einem Jahr, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises d

Verbrauchervertrag, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener ...

https://www.holzmann-medienshop.de/media/pdf/dc/0b/62/60812f0c0b2a9ed92256f5c1b...
Fernabsatzgeschäfte (§§ 312c, 312g BGB). > TeilzeitWohnrechteverträge, Verträge über langfristiges Urlaubsprodukt, Ver mittlungsverträge darüber, Tauschsystemverträge (§§ 481, 481a, 481b, 485 BGB). > Verbraucherdarlehensgeschäfte (§ 495 BGB). > Zahlungsa

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 3 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Schuldrecht-Besonderer-Teil-43...
Verbraucherschutz 474 16. – Wertangaben 434 72. Ladenhüter. – Regress in der Lieferantenkette 479 11 langfristiges Urlaubsprodukt. – Gegenleistung des Verbrauchers 481a 7. – Laufzeit 481a 6. – Nutzungsobjekt 481a 5. – Unternehmerleistung 481a 4. – Vertra

Klausur Zivilrecht (Bachelor) - TU Ilmenau

https://www.tu-ilmenau.de/uploads/media/SS17_ZR_Loesung.pdf
b. • Außergeschäftsraumverträge (§§ 312g Abs. 1, 312b BGB). • Fernabsatzverträge (§§ 312g Abs. 1, 312c BGB). • Verbraucherdarlehensverträge (§ 495 BGB). • Ratenlieferungsvertrag (§ 510 Abs. 2 BGB). • Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§§ 481, 485 BGB). • Verträ


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 481a – Vertrag ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
481a Satz 1 – als reine Definitionsnorm – erweitert den Anwendungsbereich der §§ 481 bis 487 BGB. Erfasst sind zB die Mitgliedschaft in Reise-Rabatt-Clubs (= Travel-Discount-Club; BTDrs 17/2764, S 16), die gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum den

§ 481a BGB Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a170229.htm
Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr als einem Jahr, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht,

BGB § 492 Schriftform, Vertragsinhalt - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_492/
... Teilzeit-Wohnrechtevertrag · § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt · § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag · § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage · § 482a Widerrufsbelehrung · §

481b BGB - AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte de

BGB - Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BGB
Fußnoten. (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1980 +++) (+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BGB Anhang EV; nicht mehr anzuwenden +++) (+++ Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. BGBEG Sechster Teil (Art. 230 bis Art. 235) +++) (+++ Zur Anwendung d. § 1906


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 2: Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge › § 481a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 481a BGB
    § 481a Abs. 1 BGB oder § 481a Abs. I BGB

  • Werbung