§ 478 BGB, Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
Paragraph 478 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt.


(2) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443, 445a Absatz 1 und 2 sowie von § 445b abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


(3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind.


Benachbarte Paragraphen


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Rückgriff des Unternehmers, § 478 BGB - Rechtsanwälte Dr. Pribilla ...

http://www.prikalneg.de/Regress.pps
Rückgriff des Unternehmers, § 478 BGB Vorraussetzungen im Überblick. Es muss sich um einen Verbrauchsgüterkauf handeln. Es muss eine neue bewegliche Sache verkauft worden sein. Der Letztverkäufer muss vom Verbraucher wegen des Mangels in Anspruch genomme


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Der Unternehmerregress - Homepage.ruhr-uni-bochum

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beachte: §475 II, III BGB. 5. Letztverkäufer musste für Mangelhaftigkeit einstehen. a) Rücknahme der Sache. b) Minderung des Kaufpreises. c) eigene Aufwendungen für Nacherfüllung. II. Rechtsfolge. → Eigenständiger Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferan


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Fallbesprechung 4: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress

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lag zum einen kein Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 Abs. 1. BGB vor, weil M als Betreiber einer Musikhandlung kein Ver- braucher i.S.d. § 13 BGB ist. Doch findet § 476 BGB auch für den Rückgriff des Unternehmers gegen seinen Verkäufer ge- mäß § 478 Abs.

sa klausur lsgfolie2 - Juristische Fakultät

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„Der Rückgriff der Zurückgetretenen“. Erster Teil: Anspruch des zu Böseberg gegen Gottschalk auf Zahlung von 666 € wegen des an Karl verkauften Geräts. A. Anspruch des B gegen G aus §§ 437 Nr. 3, 281 I, 280, 478 I. BGB (Schadensersatz statt der Leistung)

Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress - jura | Uni Bonn

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Folgen. § 476 BGB. §§ 478, 479 BGB. Was behandeln wir heute? 1 Was ist ein "Verbrauchsgüterkauf" und woher kommt er? Begriff. 2 Welche Besonderheiten gelten für den. Verbrauchsgüterkauf? Folgen a Wie wirkt die Beweislastumkehr nach § 476. BGB? § 476 BGB

5. Der Verbrauchsgüterkauf, § 474 ff. BGB Die ... - Uni Heidelberg

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478, 478 BGB erleichtern im Fall einer Lieferkette (z.B. Hersteller –. Großhändler – Einzelhändler) dem Verkäufer einer neu hergestellten. Sachen den Rückgriff gegenüber seinem Lieferanten. Es soll verhindert werden, dass der Letztverkäufer (Einzelhändle

Fall 3: „Alles zu verkaufen“

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Mangels an der Kaufsache Rechte aus §§ 434 ff. BGB geltend macht. Dies begründet einen stel- lenweise recht verschachtelten Prüfungsaufbau. Daher wird das Verhältnis V zu U blaugrün, das und das von G zu U orangefarben dargestellt. A) Anspruch des U gege


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Unternehmerregress, §§ 478, 479 BGB - Jura Individuell

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31.01.2015 - Die §§ 478, 479 BGB gelten nur für Kaufverträge zwischen Unternehmern. Die Vorschriften schützen den Letztverkäufer bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB). Er kann seinen Lieferanten in Regress nehmen, wenn er vom Verbraucher gem. §§ 434

Internetrecht - rueckgriffsrecht-lieferant

https://www.internetrecht-rostock.de/rueckgriffsrecht-lieferant.htm
(6) § 377 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. § 478 BGB räumt dem Verkäufer ein Rückriffsrecht gegenüber dem Lieferanten ein, insbesondere damit der Einzelhandel nicht das volle Risiko des Verbrauchsgüterkaufes tragen muss. Anwendbar ist § 478 BGB n

Unternehmerrückgriff - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/unternehmerr%C3%BCckgriff/unternehmerr%C3%BCckgr...
Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB ermöglichen beim Verbrauchsgüterkauf demjenigen Unternehmer, der als Letztverkäufer beim Verkauf neu hergestellter Sachen vom Verbraucher eine mangelhafte Kaufsache zurücknehmen musste oder auf Minderung des Kaufpreis

Fassung § 478 BGB a.F. bis 01.01.2018 (geändert durch Artikel 1 G. v ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/al65124-0.htm
01.01.2018 - Text § 478 BGB a.F. in der Fassung vom 01.01.2018 (geändert durch Artikel 1 G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969)

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 478 – Rückgriff ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer, de


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 3: Verbrauchsgüterkauf › § 478

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 478 BGB
    § 478 Abs. 1 BGB oder § 478 Abs. I BGB
    § 478 Abs. 2 BGB oder § 478 Abs. II BGB
    § 478 Abs. 3 BGB oder § 478 Abs. III BGB

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