(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Darf K die Leistung schon verlangen? Grundsatz: § 271 Abs. 1 BGB sofortige Leistungspflicht. Aber: § 271 Abs. 2 BGB wenn Zeit bestimmt, darf Gläubiger (K) Leistung nicht vorher verlangen. 10.00 Uhr Zentralbibliothek. Leistungszeitpunkt schon eingetreten.
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/03_Art_und_Weise_der_Leistung/266...
Im Mittelpunkt jedes vertraglichen, rechtsgeschäftsähnlichen oder gesetzlichen. Schuldverhältnisses steht die Leistungspflicht des Schuldners. Ziel des Schuld- ners muss es daher sein, die geschuldete Leistung zu bewirken und sich dadurch von seiner Leis
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Verzug (§ 286), Rücktritt/SchE statt d L. (§§ 281, 323). • Sonderregelung: § 556b I. (Wohnraummiete), § 614 (Lohn), § 641. (Werklohn). • I.Ü.: Sofort. Fälligkeit. • Erforderlich für Annahmeverzug (§ 293. BGB). • Grds. sofort. Erfüllbarkeit. Stundungsabre
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/UEbersicht_zum_Schul...
In diesem Rahmen können auch Probleme des BGB. AT bezüglich des Vertragsschlusses etc auftreten bb) Fälligkeit des Anspruchs. Die Fälligkeit des Anspruchs richtet sich nach § 271 I BGB. Zu beachten ist hier, dass die. Regelung des § 271 I BGB nur gilt, w
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/vorlesun...
Erbringung durch Dritte, § 267 BGB. B. Leistungsort. • Im Zweifel Wohnsitz des Schuldners, § 269 BGB. • Geldschulden: § 270 BGB. C. Leistungszeit. • Fälligkeit/Erfüllbarkeit. • Im Zweifel sofort, § 271 BGB. • Parteivereinbarung nicht grenzenlos möglich,
https://www.bundestag.de/blob/282254/55cf7f598bdba787c11a0607e7558ec4/stellungs...
04.06.2014 - Ich möchte vor diesem Hintergrund zwei Gesichtspunkte zum § 271a BGB ansprechen, auf die ich mich in den folgenden Ausführungen vorrangig konzentrieren werde: 1. Zur Praktikabilität des § 271a BGB: Vorab: Ich denke es ist unstrittig, dass am
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91918.htm
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_271/
20.07.2017 - 271 Leistungszeit. (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel a
https://openjur.de/g/bgb/271.html
271 Leistungszeit →. (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen,
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=2&art=6&find=Leistungszeit
Ist eine Zeit für eine Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen (§ 271 Abs. 1 BGB), d.h. die Leistung ist sofort fällig. Der Schuldner muss ohne zeitliche Verzögerun leisten. Muss de
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/leistung.htm
Regelmäßig fallen Erfüllbarkeit und Fälligkeit einer Forderung zusammen, jedoch folgt bereits aus § 271 Abs. 2 BGB, dass eine Forderung auch bereits erfüllbar sein kann, bevor sie fällig ist. Umgekehrt ist auch der Fall denkbar, dass der Schuldner von si