§ 273 BGB, Zurückbehaltungsrecht
Paragraph 273 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).


(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.


(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

320 BGB

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/29042014%20-%20%20Siebte%20Ein...
29.04.2014 - 273 BGB allgemein und § 320 BGB bei gegenseitigen Verträgen. Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht des § 273 BGB. Voraussetzungen. Es müssen gegenseitige Ansprüche vorliegen: Der Schuldner der zurückgehaltenen Leistung muss zu-gleich Gläubige


PDF Dokumente zum Paragraphen

§ 16 Leistungsverweigerungsrechte Im Schuldverhältnis hat der ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/16_Leistungsverweigerungsrechte_N...
Meub, Zivilrecht, SchrAT/273f,320ff.doc. § 16 Leistungsverweigerungsrechte. Weiterführende Literatur: Medicus, Schuldrecht I, § 41; Palandt/Heinrichs, Einführung vor. § 320 BGB. Im Schuldverhältnis hat der Schuldner naturgemäß ein erhebliches Interesse a

PD Dr

http://www.zivilrecht8.uni-bayreuth.de/de/download/Download-Archiv/SAT_SS_11/SA...
Exkurs: allgemeines Zurückbehaltungsrecht (§ 273). • Die Einrede des § 320 ist mit derjenigen des § 273 verwandt, allerdings bestehen wesentli- che Unterschiede. § 273 betrifft nicht den gegenseitigen Vertrag (daher hier nur als Exkurs behandelt!), sonde

Einreden und Einwendungen

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/studium/Winterse...
Bsp.: Verjährung (§ 214 BGB). Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB). Zurückbehaltungsrechte (§§ 273, 274 sowie § 1000 BGB). 2. Arten von Einwendungen nach Dauer a) dauernde = peremptorisch. z.B.: § 438 Abs. 4 Satz 2 BGB (Kaufpreisverweigerung b

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 26.11.2010 A bestellt ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
26.11.2010 - 273. BGB, dass ihm gegenüber B zusteht, auch dem C gegenüber gel- tend machen. Hier kommt ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273. BGB wegen eines Anspruchs auf Rückübertragung der Grund- schuld aus dem Sicherungsvertrag in Betracht. a. Anspruc

Die Durchsetzbarkeit der Verwendungsansprüche im ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_4_1027.pdf
Geltendmachung (§§ 1368, 1394 S. 1 a.F., 1958 BGB). Zum anderen liegt der einzige Unterschied der Zurückbehaltungs- rechte des § 273 Abs. 2 BGB und § 1000 S. 1 BGB darin, dass letzteres nicht die Fälligkeit voraussetzt; ginge man aber von einem materiell


Webseiten zum Paragraphen

Schema: Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB - Juraeinmaleins.de

https://juraeinmaleins.de/schema-zurueckbehaltungsrecht-273-bgb/
18.08.2017 - Hier hast Du ein Schema zum Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB mit zusätzlichen Tipps. Dazu findest Du noch eine Übersicht über die Besonderheiten.

Schema zum Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-zur-ckbehaltungsrecht-273-bgb
Schema zum Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB. Das Zurückbehaltungsrecht gewährt dem Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern bis der Gläubiger die gebührende Leistung bewirkt hat. I. Anwendungsbereich. Auf Schuldverhältnisse aller Art. II. Gegens

Allgemeines Zurückbehaltungsrecht aus § 273 - Juracademy

https://www.juracademy.de/schuldrecht-at1/allgemeines-zurueckbehaltungsrecht.ht...
Allgemeines Zurückbehaltungsrecht aus § 273 lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Schuldrecht Allgemeiner Teil 1 JETZT ONLINE LERNEN!

Zurückbehaltungsrecht & Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/zurueckbehaltungsrecht/
Die §§ 273, 320 BGB stellen Leistungsverweigerungsrechte dar. § 273 BGB normiert ein Zurückbehaltungsrecht, § 320 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages. Weitere Leistungsverweigerungsrechte, die im Wege der Einrede geltend gemacht werden müssen,

juraschema.de · Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=zr_273
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 273

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 273 BGB
    § 273 Abs. 1 BGB oder § 273 Abs. I BGB
    § 273 Abs. 2 BGB oder § 273 Abs. II BGB
    § 273 Abs. 3 BGB oder § 273 Abs. III BGB

  • Werbung