(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist.
(2) Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen, wenn der Schuldner im Verzug der Annahme ist.
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http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/16_Leistungsverweigerungsrechte_N...
Hierzu zählen das Zurückbehaltungsrecht, §§ 273 f, die Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320 und die Unsicherheitseinrede, § 321 BGB. 1. Das Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 274 BGB. 1.1 Der Begriff. Das Zurückbehaltungsrecht ist eine besondere Ausge
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/studium/Winterse...
Bsp.: Verjährung (§ 214 BGB). Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB). Zurückbehaltungsrechte (§§ 273, 274 sowie § 1000 BGB). 2. Arten von Einwendungen nach Dauer a) dauernde = peremptorisch. z.B.: § 438 Abs. 4 Satz 2 BGB (Kaufpreisverweigerung b
https://www.soldan.de/media/pdf/64/06/0b/9783504420505_inh.pdf
Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 ... Ausschluss der Gewährleistung (§ 309 Nr. 8b aa) BGB) . . . . . . . . . . 130. 2. Beschränkung der .... 274. 3. Kündigung auf Grund besonderen Vertrauens (§ 627
https://www.jura.uni-frankfurt.de/57196910/zrIVa_2015_folien_j.pdf
Zweikondiktionentheorie. • Zwei grundsätzlich voneinander unabhängige Bereicherungsansprüche. • Lediglich verfahrenstechnische. Verknüpfung durch Zurückbehaltungsrechte gemäß §§ 273, 274 BGB pfeifer - zr IVa – sose 15 ...
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-2F.pdf
Schuldrecht geregelt. – Im Allgemeinen Schuldrecht nur: §§ 241a, 305 ff. BGB,. § 311 BGB, §§ 355 etc. BGB. • Inhalt des Schuldverhältnisses: – §§ 241-274 BGB, §§ 315 ff. BGB, §§ 336 ff. BGB, §§. 346 ff. BGB. • Planmäßiges Erlöschen des Schuldverhältnisse
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Gesetzestext (1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist. (2) Auf Grund ein
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_274/
20.07.2017 - 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts. (1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw02_1262.htm
320 I, 322 I BGB zumindest eine Verurteilung des Bestellers Zug-um-Zug gegen Mängelbeseitigung erlangen. Ihm hilft aber § 322 II BGB: Der Besteller gerät durch seine unterlassene Mitwirkung in Annahmeverzug, der Unternehmer kann auf Leistung nach Empfang
https://gesetze-in-app.de/BGB/274
BGH, URTEIL vom 4.8.2013, Az. VII ZR 2/13 Der Berücksichtigung des Zurückbehaltungsrechts mit der Rechtsfolge der nur eingeschränkten Zug um Zug Verurteilung der Beklagten gemäß § 274 Abs. 1 BGB stehen damit weder § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vo
https://www.anwalt.org/erbunwuerdigkeit/
Der Betroffene hat sich bezüglich der letztwilligen Verfügung des Erblassers eines der folgenden Vergehens laut Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht: Urkundenfälschung (§ 267 StGB), mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB), Ausweisänderung (§ 273 StG