§ 272 BGB, Zwischenzinsen
Paragraph 272 Bürgerliches Gesetzbuch

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.


Benachbarte Paragraphen


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812 BGB Lösung Fall 28.pdf

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ablehnend zu Ansprüchen aus EBV bei Eigentumsverlust gemäß § 946 BGB BGHZ 40,. 272 ff.). Bei Bösgläubigkeit kommt aber ein Schadensersatzanspruch aus § 989 BGB in Betracht (es sei denn, man verneint dessen Anwendbarkeit aus einem sonstigen Grund). n.B.:

Schriftenverzeichnis (systematisch geordnet) I. Monographien 1 ...

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4.a) Schwab, Kommentierung der §§ 266-272, 662-674, 675, 675a, 676, 677-687. BGB, §§ 12, 13 BGB-InfoV, Art. 239 EGBGB, in: Dauner-Lieb/Heidel/Ring. (Hrsg.), AnwaltKommentar BGB, 1. Aufl., Bonn 2005. b) Schwab, Kommentierung der §§ 266-272, 662-674, 675,

Die Grundprinzipien des Sachenrechts - Juraexamen.info

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29.04.2012 - 272. Die Grundprinzipien des Sachenrechts. Von Prof. Dr. Klaus Schreiber, Bochum. Wer sich mit dem Sachenrecht beschäftigt, kommt an dessen ... BGB zugrunde. Nach dem Trennungsprinzip ist das (schuld- rechtliche) Verpflichtungsgeschäft vom (

Fall 10: "Einbaufall" - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael Beckmann

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BGB: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen H und E im Zeitpunkt einer schädigenden Handlung durch E. Bedenken: Ursprünglich war H zwar Eigentümer der ... (BGHZ 40, 272, 278). (1) Erlangung des Bereicherungsgegenstandes durch Leistung des U. Obwohl kein

Allgemeiner Teil des BGB - Leseprobe - Beck Shop

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Es gilt also hier das zu §107 Gesagte (® Rn. 272–278) entsprechend. Nach § 1903 III 2 ist auch dann eine Einwilligung des Betreuers nicht erforderlich, wenn die Willenserklärung eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens be- trifft, sofern das


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§ 272 BGB Zwischenzinsen Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91919.htm
Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

Kommentierung zu § 272 BGB –Zwischenzinsen– im frei verfügbaren ...

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.§ 272 BGB Zwischenzinsen - Brennecke & Partner

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Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 272 - Haufe

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Gesetzestext Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt. A. Normzweck. Rz. 1 Nach dem Wortlaut der Norm darf ein Schuldner die Zwischenzinsen einer vor Fälligkei

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 272 – Zwi ... / C ...

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Für den Fall, dass Zwischenzinsen abgezogen werden dürfen (s. Rn 2) ist nach allgM auf die sog Hoffmannsche Methode abzustellen, um die Zwischenzinsen zu berechnen (BGHZ 115, 310; BGH NJW 91, 3274 [BGH 10.10.1991 - III ZR 308/89]; Staud/Bittner § 272 Rz


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 272

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 272 BGB
    § 272 Abs. 1 BGB oder § 272 Abs. I BGB

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