Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.
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https://www.vzbv.de/sites/default/files/fin-17-01-04-vzbv-stellungnahme_psdii_f...
04.01.2017 - 1.1 Verbot von Surcharges (§ 270a BGB-E). Bereits mit der Richtlinie wurde vorgegeben, dass neben Kartenzahlungen im Sinne der Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsverkehre. (EU/751/2015) auch Überweisungen und Las
https://die-dk.de/media/files/DK-Stellungnahme_zum_BMJV-RefEntw.pdf
04.01.2017 - Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der. Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, 4. Januar 2017. I Artikel 1 – Änderung des BGB. 1. § 270a BGB-E – Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel. Aus
https://power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/10/kzr__39-16.pdf
a) Die Vorschrift des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist als Klauselverbot mit Wer- tungsmöglichkeit im Sinne von § 308 BGB ungeachtet der Verbraucherrech- te-Richtlinie anwendbar. b) Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertrags- widri
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzes...
Der Referentenentwurf sieht ein weitgehendes Verbot des Surchargings in § 270a BGB vor. Wir verstehen die Gesetzesbegründung zu § 270a BGB zum Surcharging so, dass das Verbot Rechtssicherheit für. Verbraucher im Rechtsverkehr beabsichtigt. Wir begrüßen d
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2017/0158_2D17.pdf
17.02.2017 - Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Die Regelungen erfolgen im Recht der Schuldverhältnisse: Dort wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c bis. 676c BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umsetzung_zivilrechtli...
21.07.2017 - Die Regelungen erfolgen im Recht der Schuldverhältnisse: Dort wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c bis 676c BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt. Ebenfalls geändert werden die
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al66409-0.htm
13.01.2018 - Text § 270a (neu) BGB a.F. in der Fassung vom 13.01.2018 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446)
https://www.it-recht-kanzlei.de/entgelte-fuer-zahlungsgmittel-unzulaessig.html
13.02.2017 - Mit dem neuen Gesetz soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insofern ein neuer §270a eingeführt werden, der Abreden zwischen Gläubiger und Schuldner, die letzteren verpflichten, ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels zu
http://www.dr-bahr.com/news/neue-vorschriften-fuer-online-shopbetreiber-bei-zah...
28.07.2017 - Verbot für Zahlungsmittel: Aufgrund der Reform des Gesetzeses über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (kurz: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) wird eine neue Vorschrift in das BGB (§ 270a BGB) eingefügt, die es verbietet, Aufschläg
https://www.bevh.org/blog/blog-post/2018/01/16/der-neue-270a-bgb-und-das-surcha...
16.01.2018 - BLOG Impressum E-Commerce in China: Vier... bevh-Index Januar 2018 Zurück zur Listenansicht Recht 16.01.2018 08:00 Der neue § 270a BGB und das Surcharge-Verbot …