(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
(2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Erhöhen sich infolge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Änderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Übermittlung, so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten, im letzteren Falle die Gefahr zu tragen.
(4) Die Vorschriften über den Leistungsort bleiben unberührt.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Leistungszeit. Teilleistungen. Was gilt für Geldschulden (§ 270 BGB)?. • Grds. beim Schuldner (Holschuld,. § 270 IV iVm § 269 I). Leistungsort. • beim Gläubiger (§ 270 I). Erfolgsort. → Verzögerungsrisiko grds. beim Gläubiger. (rechtzeitige Absendung gen
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzes...
Der Referentenentwurf sieht ein weitgehendes Verbot des Surchargings in § 270a BGB vor. Wir verstehen die Gesetzesbegründung zu § 270a BGB zum Surcharging so, dass das Verbot Rechtssicherheit für. Verbraucher im Rechtsverkehr beabsichtigt. Wir begrüßen d
https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/28042014%20-%20SchuldR%20AT%20...
28.04.2014 - Schuldner muss den Leistungsgegenstand auf den. Weg zum Gläubiger bringen, schuldet aber nicht den Transport und das Eintreffen. • Leistungsort liegt am Wohnsitz des Schuldners,. Erfolgsort am Wohnsitz des Gläubigers. • Wichtige Fälle: Gelds
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12.04.2017 - Zu Artikel 3 Nummer 2 (§ 270a BGB) a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Ver- brau
https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/III_ZR_193-81.pdf
Nachschlagewerk: ja. BGHZ. : nein. GG Art. 34; BGB § 839 Fi; ZPO § 270 Abs. 3. Zur Frage der Haftung bei einer durch den Urkunds- beamten der Geschäftsstelle amtspflichtwidrig ver zögerten Zustellung der Klage im Wechselprozeß. BGH, Urt. v. 7. April 1983
https://www.it-recht-kanzlei.de/entgelte-fuer-zahlungsgmittel-unzulaessig.html
13.02.2017 - Mit dem neuen Gesetz soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insofern ein neuer §270a eingeführt werden, der Abreden zwischen Gläubiger und Schuldner, die letzteren verpflichten, ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels zu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_270/
270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel 1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung ode
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/zahlungsort.htm
Zahlungsort und -zeit. Die prominenteste Sonderregelung, die die Geldschuld im BGB erfahren hat, ist die Sondervorschrift des § 270 BGB über den Leistungs- und Zahlungsort. Gem. § 270 Abs. 1 BGB hat der Käufer Geld auf eigene Kosten und Gefahr dem Gläubi
https://www.bevh.org/blog/blog-post/2018/01/16/der-neue-270a-bgb-und-das-surcha...
16.01.2018 - Insbesondere auf Banken und Zahlungsdienstleister kommen damit erhebliche neue Pflichten zu, deren Handhabung und Umsetzungen in der Praxis bislang noch nicht eindeutig geklärt sind. Aber auch für Händler gibt es eine Änderung: Im BGB wird e
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=26&art=6&find=Zahlungsort
Auf den Zahlungsort sind die Vorschriften des Leistungsorts anzuwenden (§ 270 Abs. 4 BGB). Nach den Vorschriften des Leistungsorts liegt der Leistungsort am Wohnort bzw. Betriebsort des Schuldners (§ 269 BGB). Danach müsste der Geldgläubiger das Geld bei