(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.
(4) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vaterschaftsprozess.docx
Antragsbefugt sind das Kind, der Vater, die Mutter und der Mann, dessen Vaterschaft vermutet wird (§ 1600 d Abs. 2 BGB). Auch der V. gegen Beteiligte, die verstorben sind, fällt nunmehr unter den § 169 FamFG. Neben dem Antrag auf Vaterschaftsanfechtung (
https://www.ash-berlin.eu/vanilla/hsl/docs/3674/loesungfallunterhalt2.doc
Unterhalt nach Scheidung. Für die Zeit nach der Scheidung könnte Martina ein Unterhaltsanspruch gegen Karl aus §§ 1569, 1573 Abs. 1 BGB zustehen. Martina könnte einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB haben. Danach kann ein geschiedener Ehegatte
https://www.bundestag.de/blob/499038/4d0ccc37e5de774134ff9d562de7fe92/18_14_024...
03.11.2016 - des Samenspenders gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht völlig bedenkenfrei. Die geplante Gesetzesänderung zu § 1600d BGB schließt die Feststellung des Samenspenders als rechtlichen Vater aus, was mit Blick auf das gelt
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_11_ppt...
30.01.2014 - nach § 1600d BGB oder Anerkenntnisses der Vaterschaft nach § 1594 BGB ist das. Nichtbestehen einer anderen Vaterschaft. Im Fall der Ehe der Mutter muss also zunächst die Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 beseitigt werden. • Dies geschieht durch
https://www.bundestag.de/blob/500822/e785800379817c0b26dce6def7a09025/18_14_024...
20.03.2017 - des BGB § 1600d. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne kommen wir Ihrer Bitte um eine Einschätzung zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des. Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen nach. Mit dem vor
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/24UF0647.10.pdf
Leitsatz. 1. Versäumt der rechtliche Vater die Frist zur Anfechtung seiner. Vaterschaft, kann er sich im Regressprozess gegen den vermeint- lichen biologischen Vater auf die vom Bundesgerichtshof aufge- stellten Grundsätze zur Durchbrechung der Rechtsaus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Geset...
mäß § 1600d Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Samenspender hat der ..... Mit der Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft ... rung des BGB (Artikel 2) und des EGBGB (Artikel 3) folg
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93303.htm
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängnisze
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1600d/
17.7.2017 (BGBl I S. 2513) wird § 1600d mit Wirkung v. 1.7.2018 wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Verso
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs...
19.04.2016 - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB auch ein Verfahren zur isolierten, sogenannten rechtsfolgenlos
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr330913-kein-vaterschaftstes...
19.04.2016 - Über § 1600d BGB kann die Vaterschaft im gerichtlichen Verfahren festgestellt werden. Die Vorschrift dient dazu, einem Kind, das keinen rechtlichen Vater hat, seinen Erzeuger - nach entsprechender Klärung der leiblichen Abstammung - auch sta