(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.
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https://www.ash-berlin.eu/vanilla/hsl/docs/3674/loesungfallunterhalt2.doc
1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet, da er mit Rose-Marie als deren Vater i.S. der § 1589, § 1592 Zf. 1 verwandt ist. Frage 6: Karl will voraussichtlich von seiner Unterhaltspflicht gem. § 1601 BGB entbunden werden. Daher würde ich ihm empfehlen, seine V
http://koelner-fluechtlingsrat.de/neu/userfiles/pdfs/2014-02-13Nichtigkeit1600B...
13.02.2014 - Bereits aus den Leitsätzen des Beschusses geht hervor: 1. Die Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5. BGB) ist als absolut verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit anzusehen. (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG), wei
http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
Der EGMR als Motor der effektiven Durchsetzung von Um- gangsrechten, NZFam 2015, S. 337-341. Zitiert: Weber, NZFam 2015, 337 (S.). Wellenhofer, Marina. Das Vaterschaftsanfechtungsrecht des leiblichen Vaters – Vor- schlag zur Änderung von § 1600 BGB, FamR
http://www.dfgt.de/resources/SN-KiKo_Stellungnahme_BVerfG-1_BvL_6_10.pdf
Die Kinderrechtekommission ist der Meinung, dass das mit Wirkung zum 1.6.2008 geschaf- fene Anfechtungsrecht der Behörde nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB in dem zur Prüfung vorge- legten Fall nicht in einen abgewickelte, der Vergangenheit angehörenden Tatbes
https://www.bundestag.de/blob/500822/e785800379817c0b26dce6def7a09025/18_14_024...
20.03.2017 - des BGB § 1600d. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne kommen wir Ihrer Bitte um eine Einschätzung zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des. Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen nach. Mit dem vor
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_11_ppt...
30.01.2014 - nach § 1600d BGB oder Anerkenntnisses der Vaterschaft nach § 1594 BGB ist das. Nichtbestehen einer anderen Vaterschaft. Im Fall der Ehe der Mutter muss also zunächst die Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 beseitigt werden. • Dies geschieht durch
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93299.htm
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind 1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht, 2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1600-1600e
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des K
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1600
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des K
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/kindesunterhalt-gesetze/gesetze-vatersch...
1592 BGB Vaterschaft. Vater eines Kindes ist der Mann,. 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,. 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder. 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verf
https://openjur.de/g/bgb/1600.html
1600 Anfechtungsberechtigte →. (1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: 1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht, 2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewoh