(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.
(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.
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http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832922276_lese02.pdf
I. Klärung der Abstammung. 1. Allgemeines. Gem. § 1598a BGB haben nunmehr Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstam- mungsuntersuchung und auf Duldung der Ent
http://www.janvonbroeckel.de/jura/genetvaterschaftsfeststellung.pdf
01.06.2008 - Mit dem neu geschaffenen § 1598 a des Bürgerlichen. Gesetzbuches (BGB, vgl. Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren BGBl I 2008,441) haben sowohl Vater, Mutter als auch das Kind einen Rechtsanspruch auf Einwill
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-10703?all=False
17.06.2013 - Leitsätze: 1. Das Verfahren und der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes gemäß § 1598a I 1 Nr. 3 BGB sind nach den Vorgaben des. Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 441)
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783428531196_Excerpt_001.pdf
Ein Verfahren wie das am 01. April 2008 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommene Klärungsverfahren gemäß § 1598a BGB, mit dem aus- schließlich die genetische Abstammung des Kindes geklärt werden kann, ohne dadurch den bestehenden Status des Kindes zu ä
https://www.resultan.de/uploads/media/Resultan-Rechtshinweis_01.pdf
Das Gesetz kann in erster Linie dem Rat suchenden. Vater helfen, der einer uneinsichtigen Mutter ge- genüber steht. Mit dem §1598a BGB hat dieser das passende gesetzliche Mittel in der Hand, welches der. Mutter (oder auch Vater und Kind) die Zustimmung v
http://www.iww.de/fk/archiv/abstammung-die-regelung-gemaess-1598a-bgb-zur-klaer...
26.08.2009 - Seit 1.4.08 regelt § 1598a BGB die wechselseitigen Ansprüche zwischen (Schein-)Verwandten, die das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abstammungsverhältnisses feststellen lassen wollen. Die Regelungen beschränken sich allerdings auf verschied
https://www.kanzlei-nussmann.de/rechtsgebiete/view-details/klaerung-der-vatersc...
03.06.2014 - Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ ist am 01.04.2008 in Kraft treten. Der Beitrag erläutert die zentrale neue Vorschrift des § 1598a BGB …
http://www.ra-baernreuther.de/3652/Gesetz_zur_Klaerung_der_Vaterschaft.html
Der neu geschaffene § 1598a BGB sieht ein Verfahren zur Klärung der Abstammung vor, ohne dass zugleich eine Vaterschaftsanfechtungsklage erhoben werden muss. Berechtigte im Sinne des § 1598a BGB sind der rechtliche Vater, die Mutter sowie das Kind gegenü
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können 1. der Vater jeweils von Mutter und Kind, 2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und 3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine ...
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/vaterschaftstest.html
Das Bedürfnis nach einen solchen Test greift das Familienrecht mit § -> 1598a BGB auf und bietet damit einen legealen Weg zum -> Vaterschaftstest (= Gentest) als Alternative zu sog. illegal eingeholten Testergebnissen. Seit dem Gesetz zur Erklärung der V