(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu schaffen (missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft).
(2) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft, hat die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson dies der nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörde nach Anhörung des Anerkennenden und der Mutter mitzuteilen und die Beurkundung auszusetzen. Ein Anzeichen für das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte ist insbesondere:
(3) Solange die Beurkundung gemäß Absatz 2 Satz 1 ausgesetzt ist, kann die Anerkennung auch nicht wirksam von einer anderen beurkundenden Behörde oder Urkundsperson beurkundet werden. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen.
(4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(5) Eine Anerkennung der Vaterschaft kann nicht missbräuchlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des anzuerkennenden Kindes ist.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Abschluss und Inhalt des Rechtsgeschäfts sollen dokumentiert und damit dem Streit und der Ungewissheit entzogen werden. Bsp.: § 1597 I BGB. Warnzweck: Bei schwerwiegenden oder riskanten Geschäften sollen die Beteiligten vor Leichtsinn und Übereilung gesc
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/124/1812415.pdf
17.05.2017 - Vaterschaft im Sinne des § 1597a Absatz 1 BGB vorliegt. Den beurkundenden Behörden oder den Urkundsper- sonen wird durch die entsprechende Feststellung die Grundlage gegeben, die Beurkundung einer missbräuchli- chen Vaterschaftsanerkennung b
http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Integrationsgesetz/Gesetz_zur_bessere...
Kürze mit der Verkündung des Gesetzes zu rechnen ist. Es tritt am Tag nach seiner. Verkündung in Kraft (Artikel 9 des Änderungsgesetzes). Das Gesetz enthält unter anderem auch Regelungen, um missbräuchliche Vaterschafts- anerkennungen zu verhindern. Insb
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2017/Scheinvaterschaften_Knittel_JAmt-2...
der neuen Vorschrift des § 1597a BGB verfügbar.2 Bemer- kenswert ist dabei deren Wortwahl, wenn Nickel3 zur prakti- schen Bedeutung einer Vorschrift gegen missbräuchliche Va- terschaftsanerkennungen ausführt: „Solche sog. ‚Kioskväter' – häufig verarmte S
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2017/Rundschreiben_BMI_BMJV_(Verhinderu...
21.12.2017 - 1597a Absatz 4 BGB). Die Zustimmung der Mutter kann ebenso missbräuchlich sein wie die Anerkennung der Vaterschaft selbst. Da Anerkennung und Zustimmung getrennt erklärt werden können, ist es möglich, dass konkrete Anhaltspunkte für den miss
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4661210.pdf
24.10.2017 - „Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft“ begegnet werden. Das Verfahren hierzu wird in § 1597a Abs. 2 BGB - neu - geregelt. Diese Vorschrift enthält einen nicht abschließenden Prüfkatalog mit Anhaltspunkten für die Urkundspe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1597a/
20.07.2017 - ... 1596 Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit · § 1597 Formerfordernisse; Widerruf · § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft · § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung
http://www.dnotv.de/nachrichten/neue-pflichten-bei-vaterschaftsanerkennung/
Im Eilverfahren wurde mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht am 2.6.2017 eine neue gesetzliche Regelung bei der Vaterschaftsanerkennung eingeführt, die am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten soll. Nach dem n
http://www.asyl.net/startseite/artikel/58789.html
28.07.2017 - Verbot der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung (§ 1597a BGB und § 85a AufenthG). Nach dem neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten § 1597a ist die Anerkennung von Vaterschaften zu verweigern, wenn die Vaterschaft nur zum Zweck bean
https://www.famrb.de/48363.htm
18/12415) zum Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drucks. 18/11546) hat der Bundestag ganz kurzfristig die Regelung des § 1597a BGB, der ein Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft statuiert, beschlossen. Flank
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebun...
14.08.2017 - Mit der Neuregelung in § 85 Buchst. a AufenthG sowie in § 1597 Buchst. a Abs. 1 BGB verfolgt der Gesetzgeber einen präventiven Ansatz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Er regelt mit § 1597 Buchst. a Abs. 1 BGB nich