(1) Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann nur selbst anerkennen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. Für einen Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Für die Zustimmung der Mutter gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
(2) Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen. Im Übrigen kann ein Kind, das in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, nur selbst zustimmen; es bedarf hierzu der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
(3) Ein geschäftsfähiger Betreuter kann nur selbst anerkennen oder zustimmen; § 1903 bleibt unberührt.
(4) Anerkennung und Zustimmung können nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vaterschaftsanerkennung.docx
Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Die V. ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft (§ 1596 Abs. 4 BGB), das öffentlicher Beurkundung bedarf (§ 1597 Abs. 1 BGB). Ein beschränkt geschäftsfähiger Mann bedarf zu seiner V. der Zustimmung seines → gesetzlichen V
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/081/1408131.pdf
30.01.2002 - mung des Kindes bedarf (§ 1595 Abs.1 und 2 BGB). Ist der. Mann in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, kann er die An- erkennungserklärung nur selbst abgeben (§ 1596 Abs. 1. Satz 1 BGB). Die Anerkennungserklärung bedarf der Zu- stimmung des ge
https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
Gütergemeinschaft nach Wiederverheiratung. GU. § 125 (2) FamFG. Ehescheidungs-/Eheaufhebungsantrag. GU. § 1596 (1) BGB. Vaterschaftsanerkennung. GU. § 1599 (2) BGB. Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. GU. § 1803 (2) BGB. Abweichen von Bestimmungen Dr
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Anhörung Betroffener sonstiges (siehe. Abkürzungen). Allgemeine Ermächtigung zu §. 1812 und § 1822 Nr. 8-10 BGB. § 1825 BGB,. § 299 FamFG ja. BB .... Vaterschaftsanerkennung. § 1596 (1) BGB. GU. Vaterschaftsanerkennung,. Zustimmung zur. § 15
http://www.vg-westendorf.de/fileadmin/user_upload/pdf/formulare/Vater-_und_Mutt...
Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde evtl. mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers. Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss (§ 1595 BGB, § 1596 BGB), ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personal
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-1596.B-v.pdf
31.03.2015 - Wie oft wurde in den letzten zwei Jahren das Familiengericht in Berlin tätig, um über freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe gemäß § 42 Abs. 5 SGB VIII in. Verbindung mit § 1631b BGB zu entscheiden? Wie häufig wurde die Freiheit d
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93295.htm
(1) Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann nur selbst anerkennen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. Für einen Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des.
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http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Kindschaftsrecht
21.06.2016 - Für die Anerkennung der Vaterschaft ist in der Neufassung des § 1596 BGB in Absatz 3 bestimmt, daß ein geschäftsfähiger Betreuter nur selbst anerkennen darf, § 1903 BGB bleibe unberührt. Dies bedeutet, daß auch ein Betreuer, der für alle Auf
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-5399.html
Ich habe hier folgenden Fall: Die Betreute ist geschäftsunfähig und hat ein Kind bekommen.Sie ist nicht verheiratet. Der Kindsvater hat nun die Vaterschaft anerkannt. Die Betreuerin hat die Zustimmung dazu erklärt. Gemäß § 1596 I 4, 3 BGB ist zu der Zust
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1596/
1596 Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit [1]. (1) 1Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann nur selbst anerkennen. 2Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. 3Für einen Geschäftsunfäh