(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
(2) (weggefallen)
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https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/mandanteninfo?c=refreshItem...
06.01.2016 - 1568 a BGB um die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Wohnung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geht. Es ist deshalb unerheblich, ob ein Einverständ- nis des Vermieters mit der Regelung für die Trennungszeit vorliegt, wie sie se
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/09/L%C3%B6sung-Fall-4-Ende-ei...
1566 I BGB. Scheitern wird unwiderlegbar vermutet. Eheleute leben 3 Jahre getrennt. § 1566 II BGB. Scheitern wird unwiderlegbar vermutet. II. keine unzumutbare Härte § 1568 BGB. Die Scheidung darf keine unzumutbare Härte für. 1. die Kinder § 1568 I 1. Hs
http://www.richard-walter.de/files/Formblatt-Kuendigung-Mietverhaeltnis.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über- nächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach f
https://www.redeker.de/downloads/lehre/2017/166/20%20Familienrechtschart.pdf
Im Zusammenhang mit der Scheidung zu regeln: -. Scheidungsausspruch §§ 1564 - 1568 BGB. -. Zugewinnausgleich - §§ 1363 ff BGB, insbesondere §§ 1372ff. BGB. -. Geschiedenenunterhalt § 1569 ff. BGB. -. Kindesunterhalt, § 1601 ff. BGB. -. Sorgerecht, § 1626
http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
Eingreifen der Härteklauseln nach § 1568 BGB. Streitige Scheidung, § 1565 I BGB. Formell: Scheidungsantrag, § 1564 I BGB, 622 I ZPO. Materiell: 1. Bestehen einer gültigen Ehe, Beweislast: Antragsteller. 2. Getrenntleben seit einem Jahr, aber noch nicht d
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-1a/Ehewohnung/Def...
24.11.2014 - Können sich die Ehegatten hinsichtlich der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung nicht (auch nicht teilweise) einigen, haben sie unter den Voraussetzungen des § 1568 a BGB die Möglichkeit über das Gericht eine Klärung herbei
http://www.iww.de/fk/archiv/ehescheidung-haerteklausel-des-1568-bgb-f13942
01.07.2005 - Beispiele für Härtefälle, in denen es zu keiner Scheidung kommt. lange Ehedauer (Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1568 Rn. 5). vorgerücktes Alter des betroffenen Ehegatten (Palandt/Brudermüller, a.a.O.). schwere Krankheit (OLG Karlsru
http://www.iww.de/mk/archiv/ehewohnung-ehewohnungssachen-so-wirkt-sich-der-neu-...
28.06.2010 - 1568a BGB regelt die endgültige Nutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung. Er gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartner (§ 17 LPartG) und nach Aufhebung der Ehe (§ 1318 Abs. 4 BGB), nicht aber für nic
http://www.iww.de/fk/archiv/scheidungsrecht-haerteklausel-des-1568-bgb-f13933
01.07.2006 - Der folgende Beitrag erläutert anhand eines praktischen Falls, in welchem Fall das Vorliegen der Härteklausel nach § 1568 BGB in Betracht kommt.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93246.htm
(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn.