§ 1568 BGB, Härteklausel
Paragraph 1568 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.


(2) (weggefallen)


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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1566 I BGB. Scheitern wird unwiderlegbar vermutet. Eheleute leben 3 Jahre getrennt. § 1566 II BGB. Scheitern wird unwiderlegbar vermutet. II. keine unzumutbare Härte § 1568 BGB. Die Scheidung darf keine unzumutbare Härte für. 1. die Kinder § 1568 I 1. Hs

BGB - Rund ums Haus Richard Walter

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über- nächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach f

Zugewinnausgleich - §§ 1363 ff BGB

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Im Zusammenhang mit der Scheidung zu regeln: -. Scheidungsausspruch §§ 1564 - 1568 BGB. -. Zugewinnausgleich - §§ 1363 ff BGB, insbesondere §§ 1372ff. BGB. -. Geschiedenenunterhalt § 1569 ff. BGB. -. Kindesunterhalt, § 1601 ff. BGB. -. Sorgerecht, § 1626

Scheidung der Ehe und ihre Folgen Hinwei

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Eingreifen der Härteklauseln nach § 1568 BGB. Streitige Scheidung, § 1565 I BGB. Formell: Scheidungsantrag, § 1564 I BGB, 622 I ZPO. Materiell: 1. Bestehen einer gültigen Ehe, Beweislast: Antragsteller. 2. Getrenntleben seit einem Jahr, aber noch nicht d


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Kommentierung zu § 1568a BGB –Ehewohnung– im frei verfügbaren ...

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24.11.2014 - Können sich die Ehegatten hinsichtlich der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung nicht (auch nicht teilweise) einigen, haben sie unter den Voraussetzungen des § 1568 a BGB die Möglichkeit über das Gericht eine Klärung herbei

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01.07.2005 - Beispiele für Härtefälle, in denen es zu keiner Scheidung kommt. lange Ehedauer (Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1568 Rn. 5). vorgerücktes Alter des betroffenen Ehegatten (Palandt/Brudermüller, a.a.O.). schwere Krankheit (OLG Karlsru

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28.06.2010 - 1568a BGB regelt die endgültige Nutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung. Er gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartner (§ 17 LPartG) und nach Aufhebung der Ehe (§ 1318 Abs. 4 BGB), nicht aber für nic

Scheidungsrecht | Härteklausel des § 1568 BGB - IWW

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01.07.2006 - Der folgende Beitrag erläutert anhand eines praktischen Falls, in welchem Fall das Vorliegen der Härteklausel nach § 1568 BGB in Betracht kommt.

§ 1568 BGB Härteklausel Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93246.htm
(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 1: Scheidungsgründe › § 1568

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1568 BGB
    § 1568 Abs. 1 BGB oder § 1568 Abs. I BGB
    § 1568 Abs. 2 BGB oder § 1568 Abs. II BGB

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