§ 1565 BGB, Scheitern der Ehe
Paragraph 1565 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.


(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Michael Eulerich - Rechtsanwaltsgesellschaft Eulerich & Coll. mbH

http://www.rag-eulerich.de/fileadmin/user_upload/eulerich/Bilder_EKT/Dokumente/...
24.05.2008 - Die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller ist aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 BGB. Sollte das angerufene Familiengericht die Tatbestandsvoraussetzung „unzumutbare Hä


PDF Dokumente zum Paragraphen

Oberlandesgericht Dresden 20 WF 794/01 §§ 114 ZPO, 1565, 1566 ...

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/20WF794.01.PDF
Oberlandesgericht Dresden. 20 WF 794/01. §§ 114 ZPO, 1565, 1566 BGB. Leitsatz: Prozesskostenhilfe kann für einen Scheidungsantrag, in welchem keine. Härtegründe vorgetragen sind, vor Ablauf des Trennungsjahres auch dann nicht bewilligt werden, wenn die V

Scheidung der Ehe und ihre Folgen Hinwei

http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
Besonderheit : Verbundverfahren, § 623 ZPO. Scheidungsvoraussetzungen. 1. Bestehen eine gültigen Ehe. 2. Scheitern der Ehe, § 1565 I 1 = Zerrüttungsprinzip. Gegeben wenn: § 1565 I 2 BGB, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht = Diagnose und d

Familienrecht Vorlesung 2 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_2.ppt....
31.10.2013 - 31. Oktober 2013. Notar Dr. Christian Kesseler. 6. 3. Abschnitt Ehescheidung. • Scheidung ist richterlicher. Gestaltungsakt, § 1564 BGB. • Voraussetzung: Scheitern der Ehe, §. 1565 BGB. – Zerrüttungsprinzip v. Schuldprinzip. – Aufhebung der

A. Allgemeines Familienrecht WiSe 2015/2016 § 12 Das Getrenntleben

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
2. Getrenntleben und Ehescheidung. Darüber hinaus kommt es für das Vorliegen der Ehescheidungsvoraussetzungen entscheidend darauf an, ab wann genau die Eheleute getrennt leben. So kann eine Ehe gem. § 1565 Abs. 1. Satz 1 BGB geschieden werden, wenn sie g

Beschluss AG — FamG Bremen, ß 1565 II BGB; SS

https://www.streit-fem.de/readDocumentPDF.php?file=tl_files/streit-fem/document...
Beschluss. AG — FamG Bremen, ß 1565 II BGB; SS. 623 II 1, 628 I Nr. 4 ZPO; Art. 2, 20 GG. Abtrennung des Versorgungsausgleichs bei unzumutbarer Härte. Die Folgesache Versorgungsausgleich ist abzutren- nen und die Ehe sofort zu scheiden, wenn eine unzu— m


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1565 BGB –Scheitern der Ehe– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-1/Scheitern-der-E...
1565 BGB regelt zusammen mit den §§ 1566 - 1568 BGB die Voraussetzungen der Ehescheidung und löst damit eine Fülle von Rechtsfolgen aus. Die Ehescheidung lässt Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt entstehen und erzeugt güterrechtliche Ansprüche. Nach de

Härtescheidung § 1565 II BGB (ohne Einhaltung des Trennungsjahres ...

http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/05/28/haertescheidung-1565-ii-bgb-ohne-e...
28.05.2008 - Es taucht immer wieder die Frage auf, ob und unter welchen Vorraussetzungen auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann. Das Gesetz sieht hierfür nur die so genannte Härtescheidung nach § 1565 II BGB vor. Bei Vorliegen einer unzumutbaren Hä

Voraussetzungen der Scheidung: Ratgeber zur Scheidung

http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/voraussetzungen_der_scheidung-9.html
02.03.2007 - Voraussetzungen der Scheidung Eine Ehe kann durch gerichtliches Urteil geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, §§ 1564, 1565 Abs. 1 S. 1 BGB. Der einzige Scheidungsgrund ist also das Scheitern der Ehe. Dies entspricht dem Zerrüttungspri

1565 BGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/1565_BGB
18.05.2017 - 1565 BGB - (Recht auf Scheidung), 1565 BGB - Scheitern der Ehe. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. August 1938, Fassung von 1. Juli 1977, Fassung von 1. Januar 2002. (1) Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatt

Härtefallscheidung •§• SCHEIDUNG 2018 - Scheidung.org

https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/
Infos zur Härtefallscheidung und Härtefallregelung, z.B. wann liegt unzumutbare Härte vor, sodass eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen kann?


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 1: Scheidungsgründe › § 1565

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1565 BGB
    § 1565 Abs. 1 BGB oder § 1565 Abs. I BGB
    § 1565 Abs. 2 BGB oder § 1565 Abs. II BGB

  • Werbung