§ 1567 BGB, Getrenntleben
Paragraph 1567 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.


(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.


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Getrenntleben Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine ...

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Getrenntleben Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und zumindest einer der Ehegatten diese erkennbar auch nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft (→ Ehe, → Eherecht) ablehnt (§ 15


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A. Allgemeines Familienrecht WiSe 2015/2016 § 12 Das Getrenntleben

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
I. Die Legaldefinition des § 1567 BGB und ihre Struktur. 1. Der Begriff des Getrenntlebens. Das Getrenntleben ist in § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB legaldefiniert. Danach leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht un

III. Das Getrenntleben - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/56/84/97/9783811434172_LP.pdf
354 Johannsen/Henrich/Jaeger § 1567, Rn. 1, 6; umfassende Aufzählung der betroffenen Bereiche bei MK-Wolf. § 1567, Rn. 71. 536 Auch innerhalb der bisherigen Ehewohnung ist ein Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB möglich. Voraussetzung ist allerdings ei

Info Steuerliche Veranlagung von Eheleuten ... - Kanzlei Dr. Strutz

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Der Trennungsbegriff im Steuerrecht ist mit dem Begriff des. Getrenntlebens nach BGB weitgehend identisch, jedoch nicht deckungsgleich. Ein Getrenntleben gem. § 1567 BGB schließt ein dauerndes Getrenntleben gem. § 26 EStG in der Regel ein, weil an dem Tr

Familienrecht Vorlesung 3 - Uni Trier

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13.11.2014 - Familienrecht Vorlesung 3. 13. November 2014. Notar Dr. Christian Kesseler. 5. Übersicht zur Scheidung wegen. Zerrüttung der Ehe. Dreijähriges. Getrenntleben im. Sinne von § 1567. BGB. Zerrüttung wird nach. § 1566 Abs. 2 unwiderlegbar vermut

Scheidung der Ehe und ihre Folgen Hinwei

http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
Scheitern der Ehe, § 1565 I 1 = Zerrüttungsprinzip. Gegeben wenn: § 1565 I 2 BGB, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht = Diagnose und die Wiederherstellung nicht zu erwarten ist = Prognose. 3. Getrenntleben, § 1567 I BGB. Objektive Seite =


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Kommentierung zu § 1567 BGB –Getrenntleben– im frei verfügbaren ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-1/Getrenntleben
15.12.2014 - 1567 Getrenntleben. (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft

ABC Familienrecht - Getrenntleben (§ 1567 BGB)

http://abc-familienrecht.de/getrenntleben.htm
Getrenntleben (§ 1567 BGB). Bevor ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten das sogenannte "Trennungs- jahr" absolviert haben (siehe dazu auch unter Scheidungs- gründe). Wird ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Tren-

§ 1567 BGB Getrenntleben Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93245.htm
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht.

Kein Getrenntleben i.S.v. § 1567 Abs. 1 BGB bei Aufrechterhaltung ...

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30.06.2014 - Sofern nicht ein Härtefall i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB vorliegt, setzt die Scheidung einer Ehe voraus, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Gleiches regelt § 15 Abs. 2 LPartG für die Lebenpartnerschaft. Was unter „G

Trennung - Fachanwalt Familienrecht Hannover - Dr. Berghof

http://www.fachanwalt-familienrecht-berghof.de/familienrecht-trennung-rechtsanw...
Definition der Trennung im Familienrecht. Wann liegt nun eine Trennung im familienrechtlichen Sinn vor? Voraussetzung ist die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das Gesetz definiert die Trennung in § 1567 Absatz 1 Satz 1 BGB, wonach Ehegatten da


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 1: Scheidungsgründe › § 1567

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1567 BGB
    § 1567 Abs. 1 BGB oder § 1567 Abs. I BGB
    § 1567 Abs. 2 BGB oder § 1567 Abs. II BGB

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