§ 1570 BGB, Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Paragraph 1570 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.


(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Unterhalt zwischen Ehegatten - LEXTEAM

http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
Eine Unterhaltsverpflichtung aufgrund dieser nachehelichen Solidarität besteht nach § 1569 BGB aber nur dann, wenn einer der sieben Unterhaltstatbestände der §§ 1570 mit 1576 BGB gegeben ist. Das BGB unterscheidet streng zwischen verschiedenen Unterhalts

Lösung Fall Übungsfall 13 Grundlagen des Rechts – 2 - ASH Berlin

https://www.ash-berlin.eu/vanilla/hsl/docs/3674/loesungfallunterhalt2.doc
Martina könnte einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB haben. Danach kann ein geschiedener Ehegatte Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag, wenn er keinen Unterhaltsanspru


PDF Dokumente zum Paragraphen

und nachehelicher Unterhalt

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
S kommt mit der Scheidung seiner Eltern nicht zurecht. Er ist verhaltensauffällig, hat große Prob- leme in der Schule und gerät ständig in Konflikt mit Bertha. Die Ehe wurde im März 2015 geschie- den und Anton zur Zahlung von Unterhalt nach § 1570 BGB ve

Überblick über zivilrechtliche Unterhaltsansprüche - Deutscher ...

https://www.bundestag.de/blob/408134/3db8376e7ca94c224071fc343dfc466e/wd-7-149-...
Verwandtschaft in gerader Linie, § 1601 BGB. 6. 3. Annahme als Kind, § 1751 Abs. 4 BGB. 6. 4. Nicht miteinander verheiratete Eltern / Gemeinsames Kind,. § 1615l BGB. 7. 5. Ehe, § 1360 BGB. 8. 6. Ehe / Getrenntleben, § 1361 BGB. 8. 7. Ehe / Scheidung, § 1

Nachscheidungsunterhalt Billigkeitsprüfung - Strub & Dr. Krause

https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/mandanteninfo?c=refreshItem...
Indem der Gesetzgeber festgelegt hat, dass in diesem Zusammenhang die Zeit zu berücksichtigen ist, in der der Unterhaltsberechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 BGB Unterhalt verlangen kann, bringt er ledigl

Nachehelicher Ehegattenunterhalt Mit dem seit 2008 geltenden ...

http://www.ra-bier.de/pdf_familienrecht/Nachehelicher%20Ehegattenunterhalt.pdf
Ehegatten bestehen. Unterhalt wegen Kindebetreuung § 1570 BGB. Deutlich schneller als zuvor kann nunmehr von dem geschiedenen betreuenden Ehegatten die Aufnahme oder auch Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden. Der reformierte § 1570 Abs.

Betreuungsunterhalt - BGH XII ZR 74/08 v. 18.3.2009 Nach § 1570 ...

https://www.finger-frankfurt.de/cmshandler/download/id.26/Betreuungsunterhalt.p...
Betreuungsunterhalt - BGH XII ZR 74/08 v. 18.3.2009. Nach § 1570 BGB kann ein Ehegatte der gemeinsame Kinder betreut, für die ersten drei Lebensjahre des Kindes für seine auf die Ehe bezogene Betreu- ungsarbeit Unterhalt vom anderen verlangen; ähnlich is


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1570 BGB –Unterhalt wegen ... - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-2/Unter...
1570 BGB, wahrscheinlich der häufigste und wichtigste Grund für Unterhalt nach Ehescheidung, betrifft den Unterhalt eines Ehegatten für die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes. Soweit ein Elternteil wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes dara

Kommentierung zu § 1570 BGB –Unterhalt wegen ... - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-2/Unter...
Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann nur nach den Vorschriften der §§ 1570 ff. BGB bestehen (§ 1569 BGB). 2 § 1570 BGB, wahrscheinlich der häufigste und wichtigste Grund für Unterhalt nach Ehescheidung, betrifft den Unterhalt eines Ehegatten für die

§§ 1569 ff. BGB Ehegattenunterhalt Unterhaltsberechtigung ...

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/ehegattenunterhalt-gesetze/scheidung-unt...
1570 BGB Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes. (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsans

Ehegattenunterhalt - Rechtsanwältin Cudina

https://fachanwaeltin-familienrecht-mannheim.de/ehegattenunterhalt/
Beim nachehelichen Unterhalt gibt das Gesetz bestimmte Unterhaltstatbestände in den §§ 1570 ff BGB vor. § 1570 BGB gewährt dem geschiedenen Ehegatten, der das gemeinsame Kind betreut, einen Unterhaltsanspruch bis zu drei Jahre nach Geburt des Kindes. Nac

BGB Familienrecht §§ 1564-1586b | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam4-htm
BGB 4. Buch hier: Scheidungsgründe, Unterhalt, §§ 1564 – 1586b. Siebenter Titel. Scheidung der Ehe. I. Scheidungsgründe. § 1564. Eine Ehe kann nur durch ... (1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kan


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung › § 1570

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1570 BGB
    § 1570 Abs. 1 BGB oder § 1570 Abs. I BGB
    § 1570 Abs. 2 BGB oder § 1570 Abs. II BGB

  • Werbung