§ 1571 BGB, Unterhalt wegen Alters
Paragraph 1571 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt

1.
der Scheidung,
2.
der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder
3.
des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573
wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.


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Unterhalt zwischen Ehegatten - LEXTEAM

http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
1571 BGB führt seiner Natur nach zum lebenslangen Unterhalt. Der Unterhalt kann natürlich entfallen, wenn die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten durch eigenes Einkommen (eigene Rente, Zinseinnahmen durch Erbschaft etc.) erlischt oder wenn sich die


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Nachehelicher Ehegattenunterhalt Mit dem seit 2008 geltenden ...

http://www.ra-bier.de/pdf_familienrecht/Nachehelicher%20Ehegattenunterhalt.pdf
entsprechende alternative Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB). Für einen Unterhaltsanspruch wegen Alters müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. • Zum einen, dass von dem geschiedenen Ehegatten wegen seines Alters ein

Altersunterhalt, § 1571 BGB; zeitliche Befristung Auch der Anspruch ...

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Altersunterhalt, § 1571 BGB; zeitliche Befristung. Auch der Anspruch auf Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB, kann nach neuem. Unterhaltsrecht befristet werden. Dabei ist allerdings weniger die Ehedauer. (schon gar nicht für sich) entscheidend, sondern da

Nachscheidungsunterhalt - dem Grunde nach - Rechtsanwälte ...

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06.01.2016 - in einem Alter unterhalb der Regelaltersgrenze Unterhalt nach § 1571 BGB begehrt, hat die Voraussetzungen darzulegen und nachzuweisen. Verlangt der Unterhalts- pflichtige vom Unterhaltsberechtigten dagegen nach Erreichen des Regelalters, das

XII ZR 83/08 - fachanwalt-oberkirch

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12.01.2011 - BGB §§ 242 D, 1571, 1573, 1577, 1578, 1578 b, 1603, 1606, 1610 a) Eine vom Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist - entsprechend der Lage für den Unterhaltsberechti

BGH XII ZB 301/12 - ra-vonkatzler.de

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14.05.2014 - BGB §§ 1571, 1572, 1577, 1578, 1578 b; FamFG § 238 a) Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der. Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehe- frau durchgeführten Versorg


Webseiten zum Paragraphen

Nachehelicher Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB) | Rechtsanwalt ...

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10.05.2010 - Der Grund dafür, dass man nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, kann sich auch aus dem Alter ergeben. Die Regelung für Unterhalt wegen des Alters findet sich in § 1571 BGB: § 1571 BGB Unterhalt wegen Alters. Ein geschiedener Ehegatt

Ehegattenunterhalt / 4.2 Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB) - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ehegattenunterhalt-4...
Eine feste Altersgrenze für den Beginn des Unterhaltsanspruchs wird durch § 1571 BGB nicht festgelegt. Dennoch wird man auf die gesetzlichen Altersgrenzen als äußerste Grenze, von der ab eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann, abstellen mü

Unterhalt nach Scheidung - wegen Alters - Michael Bertling

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Unterhalt nach der Scheidung wegen Alters, § 1571 BGB. Wem ist es in fortgeschrittenem Alter noch möglich und auch zuzumuten, wieder in das Berufsleben einzusteigen? Ein geschiedener Ehegatte kann wegen der damit verbundenen Probleme von dem anderen Eheg

Unterhalt wegen Alter | Dr. Schröck | Fachanwalt für Familienrecht

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Unterhalt wegen Alter gehört in den Bereich der Unterhaltsansprüche nach der Scheidung und entsteht damit, wie alle nachehelichen Unterhaltsansprüche, mit Rechtskraft der Scheidung. Nach § 1571 BGB ist Grundvoraussetzung, dass man wegen Alters nicht mehr

§ 1571 BGB Unterhalt wegen Alters Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93249.htm
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt 1. der Scheidung, 2. der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder 3. des Wegfalls der Voraussetzungen für einen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung › § 1571

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1571 BGB
    § 1571 Abs. 1 BGB oder § 1571 Abs. I BGB

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